Oberösterreichische Heimatblätter Mehr noch als die Zahl der Meister gibt die Zahl der Nauführer und Knechte ein Bild des Gedeihens und des Rückganges der Schiffahrt und Flößerei auf der Enns. Die Zahl der Nauführer betrug von 1727 bis 1770 im allgemeinen 11 bis 13, sank bloß im Jahre 1742 vorübergehend auf 7, um im nächsten Jahr wieder auf 10 und dann auf 11 zu steigen. In den Jahren 1761 bis 1769 gab es 13 bis 15 Nauführer. In der gleichen Zeit schwankte die Zahl der Knechte zwischen 83 und 120, die Höchstzahlen in der Zeit zwischen 1755 und 1770 erreichend. Es folgt dann bis 1800 eine Periode verhältnismäßig gleichbleibender Knechtzahlen, die meist über 100 liegt, diese Zahl mit 89 im Jahre 1790 unterschreitet, aber bis auf 119 im Jahre 1799 ansteigt. Die Zahl der Nauführer sinkt mit Schwankungen bis auf 6 im Jahre 1800. Nun erfolgt ein starker Rückgang der Zahl der Schiffleute, von kleinen Schwankungen abgesehen, bis auf 32 im Jahre 1838, wobei die Zahl der Nauführer zuerst bis auf 8 ansteigt, um bis zum Jahre 1837 bis auf 3 herabzusinken. Nun beginnt wieder eine Periode allmähligen, wenn auch nicht sehr bedeutenden Anstiegs der Zahl der Knechte, die kleinen Schwankungen unterworfen ist, aber doch im Jahre 1885 60 beträgt. Die Zahl der Nauführer steigt in dieser Zeit gleichfalls allmählig an, um nach einigen Schwankungen im letzten Protokoll die Zahl 11 zu erreichen. Die Zahl der Jungknechte ist in den Jahren 1727 bis 1885 sehr verschieden, richtet sich nach dem Bedarf und schwankt zwischen Null (mehrmals) und 21 (im Jahre 1758). Was die Auflage betrifft, so beträgt sie bis 1816 von jedem Mitglied 30 kr, gleichgültig ob Meister, Nauführer oder Knecht. Sie erhöht sich 1817 auf 1 fl. 1831 wurde beschlossen, die Auflage in Silbergeld zu entrichten, und zwar mit 30 kr C. M. Ab 1838 zahlen die Meister 1 fl, die Nauführer 40 kr, die Knechte 30 kr C. M. Bereits 1840 zahlen die Meister 1 fl 30 kr, die Nauführer 1 fl und die Knechte 40 kr. 1851 erhöhen sich diese Beträge auf 3 fl, 2 fl und 1 fl und ab 1855 jene der Nauführer und der Knechte auf 2 fl 24 kr beziehungsweise auf 1 fl 12 kr. Vom Jahre 1859 angefangen zahlen die Meister 3 fl 15 kr, die Nauführer 2 fl 52 kr und die Knechte 1 fl 26 kr. Ab 1861 zahlen die Meister 4 fl., die Nauführer 2 fl und die Knechte 1 fl. 1871 wird die Auflage der Knechte auf 1 fl 50 kr erhöht. Dabei bleibt es bis zum Schluß. Beim Jahrtag wurde jeweils auch die „Hackenbüchse examiniert". Die Beträge, die sie ergab, sind für jeden Schiffmeister gesondert und für die Holzhändler insgesamt ausgewiesen. Die Beträge sind verschieden. Im Jahre 1727 stellen sie sich beispielsweise für die Schiffmeister auf 2 fl 25 kr, 2 fl 17 kr, 2 fl 34 kr und für die vier Holzhändler auf zusammen 11 fl, sind in manchen Jahren aber wesentlich höher, sind großen Schwankungen unterworfen und sinken dann stark ab. 1860 wurde die Hackenbüchse „sistiert" und das Hackenbüchsengeld zu den Auflagen der Meister geschlagen, die, wie wir gesehen haben, ab 1861 um 1 fl erhöht wurden. Bemerkt sei, daß das Hackenbüchsengeld in der Ordnung von 1655 nicht vorkommt. Es dürfte aus gewissen Abgaben bestanden haben, die für jedes Fuhrwerk zu zahlen waren. 122
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