Schrifttum Saumweges, der wohl schon seit den Zeiiten der Zollordnung von Raffelstetten als Frachtweg des bairischen und salzburgischen Salzes und als allgemeiner Handelsweg von Linz und Salzburg nach Böhmen, vom 16. Jahrhundert an als Verkehrsweg des Gmundener Salzes diente, kann Affenzeller eine Reihe von neuen Belegen bringen (S. 62 f., 93 f.); an il1m lag auch die Burg Kronest (S. 243 ff.). Auch die von Mauthausen nach Böhmen führende Hauptstraße, die als Salzstraße übrigens erst vom 16. Jahrhundert an, mit der Aufnahme der Salzausfuhr von Gmunden nach Böhmen, größere Bedeutung erlangte, verlief zeitweise nicht über Neumarkt, sondern von Wartberg über Pregarten.- Kefermarkt - Lasberg nach Freistadt. Ein eigener Abschnitt ist der Pferdeeisenbahn gewidmet, die im Tal der kleinen Gusen durch das Gemeindegebiet von Neumarkt führte. Der hervorragende Kenner Karl Radler geht in einem ergänzenden, mit v-ielen Abbildungen ausgestatteten Beitrag liebevoll auf die volkskundlichen Erscheinungen des Gebietes ein. Im Anhang werden mehrere für Neumarkt wichtige Geschichtsquellen, so das Verzeichnis der Eigengüter des Neumarkter Gebietes in den Freistädter Urbaren von 1499 und 1590, ein aus dem 17. Jahrhundert stammendes Taiding, Tabellen über den Stand der Bevölkerung und der Landwirtschaft um 1750 gebracht. Mit Recht weist der Verfasser mehrfach darauf hrin - und diese Feststellung gilt im übertragenen Sinne mehr oder weniger für alle bereits erschienenen oder geplanten Heimatbücher der Riedmark und des Machlanc1es - , daß die für das frühe Mittelalter offen bleibenden Fragen nach der ursprünglichen Besitzzugehörigkeit, nach den Trägern der Rodung, nach den Gründern des Marktes und der Pfarre nicht im Rahmen einer Ortsgeschichte, sondern nur im größeren Zusammenhang zu lösen sind. Trotz einer Reihe von Untersuchungen stehen abschließende Ergebnisse über die Rodungsherrschaften der Riedmark, über die in dem breiten Lus zwischen Haselgraben und Aist frühzeitig seßhaft werdenden Geschlechter und ihren Grund.besitz, über die staatsrechtliche Stellung dieses verkehrswichtigen und bald der Besiedlung erschlossenen Gebietes in der älteren Zeit noch aus. Sie werden aller Voraussicht nach das heute geltende Bild wesentlich verdichten und berichtigen. Im Falle Neumarkt läßt sich lediglich das Wirken der benachbarten Grundherrschaften an der Hand der wenn auch dürftigen Quellen einigermaßen verfolgen. Im Westen erstreckte sich der Bereich der Herrschaft Haunsperg (der späteren Herrschaften VVildberg, Ried.eck und Reichenau) bis zur Großen Gusen und zum Grasbach bei Ottenschlag und griff an einzelnen Stellen auch über die Gusen nach Osten vor. An der Feldaist rodeten die Gr-iesbacher (Lasberger), vom Süden her arbeiteten, soweit sich aus den wenigen vorliegenden Besitzurkunden schließen läßt, die Herren von Katsdorf und Wartberg bis Visnitz, Götschka und Schiernersdorf. Nördlich erstreckte sich passauisches Rodungsgebiet einerseits von Hellmonsödt bis zur Jaunitz (Schwand), andrerseits von der Feldaist bis zur Waldaist. Der freibleibende Raum zwischen Jaunitz und Feldaist kam als letzter Nordwaldlus der Riedmark im Jahre 1142 in festen Besitz, indem ihn König Konrad dem Kloster Garsten schenkte, aus dessen Händen er allerdings bald an das Kloster Gleink und später an die Babenberger gelangte. über die Besitzer des Raumes von Neumarkt selbst fehlen unmittelbare Nachrichten. Hier dürften als Rodungsträger die seit dem 12. Jahrhundert wiederholt in Urkunden der Riedmark genannten Herren von Pernau Beachtung verdienen, die später zu angesehenen Stellungen aufstiegen. Vielleicht vermag die fortschreitende Forschung die Pernauer als eines der Rodungsgeschlechter der Riedmark ans Licht zu heben, vielleicht darf ihnen der Besitz der - bisher herrenlosen - Burganlagen im Umkreis von Neumarkt (S. 247 ff.) oder auch die Gründung von Kirche und. Marktzugeschrieben werden. Der Besitz der weltlichen Herrschaften der Riedmark - dies gilt natürlich auch für die kleinsten Besitzeinheiten, die gerade um Neumarkt zahlreichen freien Eigen - ist für die frühere Zeit schwer faßbar. Besitzurkunden dieser Grundherrschaften haben sich im Gegensatz zu den geistlichen fast nicht erhalten und in den Urkunden geistlicher Gemeinschaften spiegelt sich der weltliche Grundbesitz natürlich nur insofern, als er in geistliche Hände überging. Auf dieser bruchstückhaften Einschau in die ehemaligen Besitzverhältnisse können aber allzu weitgehende Schlüsse nicht aufgebaut werden. So bietet das Neumarkter Heimatbuch neben der reichen Fülle von gesiche1·ten Feststellungen auch viele A.nregungen. Ein sorgfältig ausgewähltes und vorzüglich wiedergegebenes Bildmaterial ergänzt sehr glücklich die Darstellung, die in ihrer schlichten Klarheit der Zielsetzung des Buches Rechnung trägt. Es ist zu wünschen, daß die Geschichte Neumarkts in die Hände vieler Leser komme, denen sie Freude und Bereicherung vermitteln wird, und daß ihr Verfasser uns noch manche andere heimatlrnndliche Arbeit schenken möge. F. Pf e ff e r * 209
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