Schrifttum Otto W u t z e 1: Die Rechtsquellen der Stadt Eferding. Fontes Rerum Austriacarum 3. Abt.: Fontes juris, Band 2. 195 S. 1954 (Böhlau, Graz-Köln). Erfeulicherweise ist in der von der österreichischen Akademie der WissenschafLen neu begl'ündeten Publikationsreihe der Fontes juris, die 1953 mit 0. Brunners „Rechtsquellen der Städte Krems und Stein" eröffnet wurde, bereits der zweite Band Oberösterreich gewidmet. Mit den „Rechtsquellen der Stadt Eferding" legt 0. Wutze! in mustergültiger Form den reichen Quellenbestand zur Rechts- und Wirtschaftsgeschichte einer grundherrschaftlichen Kleinstadt Oberösterreichs vor, die unter den Städten dieser Rechtsform eine besondere Stellung einnimmt. Eferding verdankte seine früh hervol'- tretende Bedeutung seiner glücklichen Verkehrslage. Es hatte einst ebenso am Donauverkehr Anteil wie Linz, Enns, Grein, war aber auch ein Knotenpunkt des Fernstraßennetzes, denn in die Ost-Weststraße Regensburg-Passau- Wien, die durch Eferding zieht, mündet hier von Süden her ein Seitenast der Pyhrnstraße ein. Damit waren die Grundlagen für die Entwicklung des Platzes gegeben. Eferding war schon zur Römerzeit eine größere Siedlung; vieles spricht dafür, daß hier das römische Joviacum zu suchen ist. Im frühen Mittelalter gelangt Eferding in die Hand des Hochstiftes Passau und ist mit Linz, Amstetten, St. Pölten, Mautern einer seiner Stützpunkte am Wasserund Landweg Passau- Wien. Aus passauischem Besitz geht die Stadt 1367 an die Schaunberger über, wird zum Vorort, Residenzplatz und Donauhafen des Schaunberger Landes und erlebt einen Höhepunkt seiner städtischen Geschichte. In der Zeit, da die Stadt den Starhembergern gehört (ab 1559), beginnen mit dem Zerfall ihres geschlossenen Hinterlandes die günstigen verkehrs- und wirtschaftsgeographischen Voraussetzungen der Stadt allmählich zu verblassen. Die drei entscheidenden Abschnitte der Eferdinger Stadtgeschichte, die Passauer, Schaunberger und Starhemberger Zeit treten in der vom Herausgeber gebotenen kurzen, aber die wesentlichen Züge klar herausstellenden Einleitung in Erscheinung; der Urkundenstoff (insgesamt 114 Dokumente) erfährt damit seine lebensvolle Einbindung in den gesamten Ablauf der Entwicklung. Wird die Bedeutung der Stadt unter der passauischen Herrschaft nur in wenigen Urkunden im Umriß sichtbar, so entrollt sich das Bild der schaunbergischen Residenz in vielen Einzelzügen. Die Dokumente der Starhembergerzeit lassen die Entwicklung bis an die Stelle des Industriezeitalters erfolgen. Das reiche 1Quellenmaterial wurde vom Herausgeber sorgfältig zum Druck vorbereitet. Hervorzuheben ist das ausführliche Register, das die vor uns ausgebreitete Fülle des rechts- und wirtschaftsgeschichtlichen 1Quellenmaterials gut erschließt. Für eine den heutigen Anforderungen entsprechende Stadtgeschichte von Eferding, die das Eigenleben dieser Stadt darzustellen und in die großen zusammenhänge einzuordnen haben wird, ist mit der Quellenpublikation Wutzels eine wichtige Voraussetzung gescha ffen. * F. P f e ff e r Georg G r ü 11: Das Linzer Bürgermeisterbuch. Sonderpublikationen zur Linzer Stadtgeschichte, herausgegeben von der Stadt Linz, Städtische Sammlungen. 157 S. 36 Tafeln. · Die Schaffung des Linzer Regestenwerkes, die dem Leiter der Linzer Städtischen Sammlungen Dr. Hanns Kreczi zu danken ist, wirkt sich befruchtend und anregend auf die verschiedensten Zweige der Linzer Stadtgeschichtsforschung aus. Der Verfasser des Linzer Bürgermeisterbuches weist darauf hin, daß auch dieses dankenswerte Handbuch ohne die Linzer Regesten kaum zu verwirklichen gewesen wäre. Der durch die Aufschließung neuer !Quellen gegenüber früheren Zusammenstellungen ähnlicher Art erzielte Fortschritt kommt u. a. darin zum Ausdruck, daß Grüll die Zahl der urkundlich nachweisbaren Linzer Bürgermeister (Stadtrichter) bis auf das Doppelte vermehren konnte; im wesentlichen werden fremde Archivbestände vermutlich nur noch vereinzelte Ergänzungen bringen. Der Verfasser gibt einleitend einen überblick über die Linzer Stadtverwaltung im Wandel der Zeiten, der durch eine zusammenfassende Schlußbetrachtung ergänzt wird. Es entspricht der im Vergleich etwa zu den benachbarten Donauhandelsplätzen Passau und Enns späten Entwicklung der Stadt Linz, daß wir erst in der 1. Hälfte des 13. Jahrhunderts von Organen der städtischen Verwaltung in Linz hören. 1242 ist der erste Linzer Stadtrichter genannt. Bis 1490 wurden die Stadtrichter von den Landesfürsten ernannt; vielfach sind in diesem Zeitraum die Ämter des Richters und des landesfürstlichen Mautners in einer Hand vereinigt. 1490 erteilt der in Linz residierende Kaiser Friedrich der Stadt das Recht der freien Bürgermeisterwahl; der 207
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