OÖ. Heimatblätter 1953, 7. Jahrgang, Heft 2

Bausteine zur Heimatkunde schickte das Geld, zusammen 9 fl 5 kr, durch den Amtmann am St. Blasientag zur Vogteikanzlei. Die Giebigkeiten der Untertanen waren vielseitig. Vorerst waren die landesfürstlichen: Beitrag zum Rüstgeld, der Extrabeitrag, Straßenrobotgeld, Viehaufschlag, Fleischaufschlag, Kriegsschuldensteuer. Der Herrschaft war zu geben: Landsteuer, Frauendienst (zu Maria Geburt) Herrenforderung (Weihnachten), Robotgeld, Kucheldli.enst (alle diese Abgaben in Naturalien). Hiezu kamen noch die Robotleistungen, die Sammlungen für den Pfarrer und Schulmeister an Korn, Hafer, Flachs, Eier, Geld, dann dem Zehentherrn der Zehent, der Vogtei der Vogtdienst. Die Titel der Abgaben waren sehr abwechslungsreich, sie erinnern etwas an die Gegenwart. Zu den grundherrlichen Einnahmen gehörten noch: Freigeld, Verhandlungsgeld, Kauf-, Verkauf-, Brief-und Fertiggelder, HofdienstablÖSung, Uebersohuß an Rüstgeldern und Landsteuer. Untertansdienst, bei Hochzeiten ein „Bscheid" und eine Maß Wein. Bei Zehrungen und Abhandlungen speiste der Grundherr (-- der Pfarrer-) mit dem Schreiber im Pfarrhof und behielt von der Summe, die zur Zehrung in der Hoftaferne ausgeworfen war, den entsprechenden Betrag zurück. Der Zehent betrug 82 Metzen Weizen, 85 Metzen Korn, -150 Metzen Hafer, 6 Metzen Gerste, 1 Zentner Flachs und 1035 Schaub Stroh. Die 23 Untertanen hatten für Schnitt, Mahd, Heuen und Düngen 106 Tage zu roboten, weiters beim Bauen, Ackern, Düngerführen zu fuhrwerken. Wer außer den Robottagen arbeitete, z. B. Holz-, Schafbürdhacken, Rübengraben, Haarbrecheln u. d.gl. wurde -hiefür so wie die anderen Ta,gwerker bezahlt. Die 17 Kleinhäusleruntertanen hatten an Robot zu leisten: 16 Tage Mähen, 31 Heuen, 14 Sohlilitt, 3 Düngen. Bei den „Universalanlagen", wie Kop:f>Steuer, Fleischaufschlag u. dgl., mußten sie auch mittragen. Sie waren. auch schuldig, ihren Dung oder Mist dem Pfarrer, wenn er ihn will und vonnöten hat, die Fuhr um 10 Kreuzer zu verkaufen. Im Urbar rot dann vermerkt: ,,Weil die Kleinhäusl so ganz gering besteuert sind, haben sie einen !höheren Preis als bei anderen Herrschaften." Wer für eine Wiese zur Heurobot verpflichtet war, mußte solange bleiben, bis das Heu witer Dach war, das dauerte bei Regen oft 3 - 1 Tage, wurde aber nur als 1 Tag gerechnet. Hiefür wurde kein Lohn, sondern nur die Kost gegeben. Für Schnitt konnten mehr Tage angerechnet werden. Zum Drusch wurden 3 Roboter au:ligenommen, der vci.erte war der Unterknecht. Die bekamen den 11. Metzen, d. h. die 3 Fremden bekamen vom 11. Metzen je ein Viertel, das vierte Viertel für den Unterknecht blieb dem Grundherrn. Zum Einfühl'en mußten auch drei kommen, bekamen hiefür aber nur die Kost. Die „Inleut" gaben jährlich, jedes ffihepaar zu Mittfasten 15 Kreuzer und zu Maria Geburt 1 Schilling als Winkelsteuer. Einzelne Personen entrichteten die Hälfte. Jede Person hatte jährlich 4 Tage Handrobot zu leisten, für einen Robottag, der nicht abgeleistet wurde, waren 6 Kreuzer zu bezahlen. Wenn jemand wegzog, bekam er gegen Erlag von 12 Groschen einen Abschied, Arme 245

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