OÖ. Heimatblätter 1953, 7. Jahrgang, Heft 2

Oberösterreichische Heimatblätter weltlichen Vogt vertreten lassen, wofür er Vogtsteuer von den Untertanen bekam. Vögte der Pfarrherrschaft Wartberg waren die Herren von Reichenstein. In Reichenstein war auch ein Brauhaus. Die Wartberger Taferne wurde von dorthin beliiefert. Würde das Bier anderswo genommen worden sein, hätte es vertlteuert werden müssen. Am Platze war jeder Herrschaft ein gewisser „exterritorialer" Platz eingeräumt, der sich vor :fililrer Taferne ausdehnte. Die Grenze war durch einen Stein bezeichnet, der oftmals ein Stein „des Anstoßes", nicht nur im bildlichen, sondern auch im wirklichem Sinne wurde und den deshalb der Pfarrer entfernen ließ 9) . An Kirchtagen mußitien d~e Krämer jener Herrschaft, auf deren Grund der Verkauf stattfand, die Abgaben zahlen. Kam es irgendwo zu Reibereien, so konnte in der Taferne oder am Platze davor nur der Landgerichtsdiener amtshandeln, der auf dem Flecken berechtigt war. Bei Tätlicfüikeiten auf dem kleinen Platze kam es oftmals vor, daß abwechselnd der von Haus oder Reichenstein (der auch für die Pfarrhofuntertanen maßgeblich war), einschreiten mußten. Das führte bei den nicht scharf ausgeprägten Grenzen oft ru Streitigkeiten und der daraus entstandene Schriftenverkehr war würdig der Tätigkeit des :heutigen Amtsschimmels. Sollte eine Person durch Prangerstehen gestraft werden, so durften Hauser oder Hagenberger Untertanen zu dem oben bezeichneten Stein am „orclinari Ort" keineswegs von der Kirchenseite her geführt werden. An Kirchtagen und auch an Sonn- und Feiertagen hatte sich der Landgerichtsdiener von Haus mit seinen Gehilfen immer außerhalb Wartbergs, auf eigenem Untertansgrund aufzuhalten, während der Reichensteinische „Diener der Ordnung" mit seinen Leuten am Platze vor der Kirche oder Lampltaferne · sich bewegen konnte 10). Im Lauf der Zeit scheinen viele Verpf1ichtungen vergessen worden zu sein, weil das Bannthaiddng, das von altersher von der Vogteiherrschaft alljährlich zu Lichtmeß im Pfarrfuof gehalten wurde, seit·Jahren nimmer stattfand. Der Pfarrer meinte (1723), es wäre gut, wieder ein Thaiding :ru halten und die Untertanen an ihre Schuldigkeit zu mahnen, weil Sachen, die der Pfarrer länger nicht mehr veriangte und jetzt begehrt, als neuaufgebrachte Sache bezeichnet werden 11). Die Abgaben der 23 Untertanen des Pfarrhofes waren verschieden. Je nach Größe des Besitzes war von den einzelnen zu geben: An Grund- und Frauendienst 10 kr - 1 fl 30 kr, Anfall-Ablöse 1-2 Pfund Schmalz, Faschingshenne 1, Herbsthahn 2, Ostereier 30, Pfingstkäse 2-6 Stück, Weihnachtsbrotablöse 2 - 3 kr, Mahd-Robot 2 Tage, Schnitterrobot 2 Tage, Robotgeld 1 fl 30 kr - 3 fl 30 kr, Rüstgeld 2 - 6 fl, Landsteuer 45 kr - 2 fl 15 kr, als Vogtdienst nach Reichenstein 2 Hennen. Diese wurden nicht wie früher einmal in der Vogteikanzlei zu Reichenstein in natura abgegeben, sondern es wurden beim Pfarrer als Grundherrn 15 kr für die Henne erlegt. Dieser 244

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