OÖ. Heimatblätter 1952, 6. Jahrgang, Heft 1

Oberösterreichlsche Heimatblätter mit Graten, Borsten oder Gehack gut durchwirkt - verstrichen. Die Höhe eines solchen Rauchfanges maß oft bis zu 4 Metern, die Lichtweite schwankte zwischen 80 bis 120 Zentimeter. Es waren das also jene ungefügen schliefbaren Rauchfänge, aus denen herunter auf den offenen Herd und die daran kochende Hausfrau oder Magd das „Kuchlpech" mitunter dermaßen zu tropfen pflegte, daß man beim Kochen oft sein schlechtestes Gewand anzulegen genötigt war. Das 18. Jahrhundert war den hölzernen Rauchfängen wenig gut ges,innt. Teils waren die Bedenken feuerpolizeilicher Art, teils aber sah man in ihnen einen der vielerlei Anlässe zur Holzverschwendung, der man besonders in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts, geängstigt von der Besorgnis kommender Holznot, auf jede erdenkliche Weise zu begegnen suchte. Nach einem Hof-Decret vom 12. Juli 1752, einem Runderlaß der Repräsentation und Cammer für Oesterreich ob der Enns vom 28. Juli 1753, der Wald-Ordnung vom 4. April 1754 und einem kaiserlichen Patent vom 3. Jänner 1775 hatten an Stelle der bisherigen Holzbauweise Mauern aus Stein oder ungebrannten Lehmziegeln, an Stelle hölzerner Rauchfänge aber, wo nur immer tunlich, solche aus Ziegelmauerung zu treten. Während die josefinische „Feuerlösch-Ordnung auf dem Lande" sich begnügt, zu bestimmen: ,,Die Rauchfänge müssen wohl mit Malter verwahrt, genugsam über die Dächer erhoben, gerade und weit genug seyn, damit sie leicht geschloffen und gereiniget werden können", besagt das Hof-Dekret vom 4. Jänner 1781 ausdrücklich: „Auf dem Lande in den Dörfern müssen in allen neuerbaut werdenden Häusern die Rauchfänge von Ziegeln oder Stein erbauet we,rden." Für einzeln stehende Wo·hnbauten auf dem Lande duldete man demnach den Holz-Rauchfang noch stillschweigend. Deutlicher wird schon die Verordnung vom 7. November 1785: ,,Auch da Orthen, wo schon zuvor hölzerne Rauchfänge gestanden, müssen die Hausbesitzer, wenn sie das Vermögen dazu haben, zur Errichtung der:selben von Stein angehalten werden. Diese Nachforschungen bey den Bezirksbereisungen werden den Beamten besonders anempfohlen." Es ist bemerkenswert, daß man außerhalb der „Erblande" einen wesentlich milderen Standpunkt einnahm: ,,Im Ausweis jener Ortschaften und Plätze auf den Cameral- oder geistlichen Gütern des Bucowiner Districtes, wo deutsche Ansiedler gleich jetzt und wieviel, dann wie untergebracht werden können" heißt es im Sommer 1787: Nach dem Antrag des kgl. Kreisamtes seien zwar die Rauchfänge gemauert aufzuführen. Die KoEten eines solchen Rauchfanges kämen aber auf 59 fl 14 kr, die man der Staatskasse sparen könne, weil „Rauchfänge von Ruthen geflochten (und) gut mit Lehm verschmieret eben die Dienste und Sicherheit wie die gemauerten leisten, (auch) von den Ansiedlern selbst alle Jahre oder nach Bedürfniß ohne weitere Unkosten reparieret werden können." Als ein recht bezeichnendes Beispiel für die Verbreitung, die trotz all dieser Verbote der HolzRauchfang noch immer im Mühlviertel hatte, mag ein im Jahre 1792 von der Herrschaft Freistadt, Oberösterreich, an das Mühlkreisamt erstatteter Bericht gelten. Demnach gab es solche Rauchfänge noch in .Schenkenfelden Haus Nr. 6, 7, 8, 16, 20, 29, 30, 33, 34, 37, 38, 60, 66, 78; Steinschild Nr. 3, 5; Biberschlag Nr. 1, 2, 3, 5, 6; Schild Nr. 1, 2, 4; Lichtenstein Nr. 2, 5, 6, 7, 8; ZuU1:sen Nr. 5, 8, 11 (Inleuthäusl), 15, 17; Eisenhut Nr. 4; Wullowitz Nr. 13, 16, 19 (Inleuthäusl); Leitmannsdorf Nr. 3 (Inleuthäusl), 4, 6 (Inleuthäusl); Hiltschen Nr. 5, 8; Dorf Leopoldschlag Nr. 30, 32 (Inleuthäusl); Mardetschlag Nr. 1 (Inloothäusl), 7, 9 (Inleuthäusl), 16, 19, 25 (Inleuthäusl), 28, 36 (Inleuthäusl); Summerau Nr. 2, 3, 8, 9, 11, 14 (Inleuthäusl), 15, 20, 25 (Inleuthäusl), 26 (Inleuthäusl), 30, 37, 42, 49, 50, 51, 52, 53; Stiftung Nr. 31 (Inleuthäusl); Rainbach Nr. 11, 12, 15 (Inleuthäusl), 29, 31, 34, 35 (Inleuthäusl), 36, 38 (~leuthäusl), 42, 43, 46, 51, 52, 55; Apfoltern Nr. 4, 7; Lahrndorf Nr. 19 (Inleuthäusl); Draißgen Nr. 2; Labach Nr. 13; Gallneukirchen Nr. 34. Ein Bereisungs-Bericht des Mühlkreis-Amtes vom 26. Hornung 1822 jedoch bemerkt, daß im Bereich der damaligen Herrrnhaft Freistadt (StGdn. Grünbach, Lichtenau, Kerschbaum, Rauchenödt, Rainbach, Hiltschen, Leopoldschlag, Spörbüchl, Windhaag und Summerau) ,,hölzerne Rauchfänge schon zu den größten Seltenheiten gehören und finden sich nur bei einzelnen abgesonderten alten Gebäuden." Drei solcher Rauchfänge gab es in ,diesem Gebiet übrigens noch dm Jahre 1936. 64

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