OÖ. Heimatblätter 1952, 6. Jahrgang, Heft 1

Oberösterreföhische Heünatblätter Hannes Lausn (Lawsn) aus Dekhndorff 26 .). Der zweite Schulmeister, der etliche Jahre später Erwähnung findet, ist Ulrich Hier ß. Von schulgeschichtlichem Interes:se ist die Tatsache, daß sich·für dessen Anstellung in Steyr der Landesfürst selbst verwendete. ·Kaiser Friedrich III. verlangte in einem an Richter und Rat zu Steyr ,gerichteten und am Freitag vor dem Palmtag 1492 zu Linz ausgestellten Schreiben, man möge - ,,vmb unseren willen vnd uns zu geuallen" - Hierß als Schulmeister aufnehmen. Denselben Wunsch äußerte der Kaiser in einem zweiten Brief an den Stadtrichter Hans Köll vom Montag nach dem Palmtag 1492. Schließlich langte aus der kaiserlichen Kanzlei noch ein weiteres Schriftstück lll- Steyr ein, worin versichert wurde, daß :µian „mit der lernung d(er) Knaben im Korr (Chor) vnd andern" durch den „hochgelehrten" Meister Ulrich „guett gefallen" finden und er am Sankt Jörgentag den Schuldienst antreten werde 27 ). Zu Anfang des 16. Jahrhunderts war der Stadtsc:hlulmeister in die von 1506 bis 1511 sich hinziehenden Streitigkeiten zwischen Ratsbürgern und Handwerkern verwickelt 28 ). Nachdem er in diesem Konflikt auf Seite der Handwerker stand, dürfte er sich wohl nicht der Gunst der Ratsherren erfreut haben 29 ). Ueber den damaligen Unterrichtsbetrieb fehlt jede Nacllricht. Wie in ar~deren mittelalterlichen Stadtschulen war wohl auch in Steyr Latein neben Religion der wichtigste Unterrichtsgegenstand. In Verbindung mit dieser Sprache wurde auch das Deutsch-Schreiben und -Lesen erlernt 30 ). Einer besonderen Pflege erfreute sich der Chorgesang, da die kirchlichen Gesänge unter Leitung des Schulmeisters von den Schülern ausgeführt wurden. ,,Vil lieplicher, zimlicher und pillicher ist, das gesang von den knaben zu hören dann von den leuten", heißt es 1460 in einer Ordnung für den Kantor von St. Stephan in Wien 31 ). Die musikalische Betätigung des Schulmeisters bei gottesdienstlichen Handlungen ist auch in der Steyrer Pfarrkirchen-Ordnung vo,m Jahre 1503 festgelegt 3 2 ) . Zur .Bestreitung des Lebensunterhaltes bezog der Schulmeister das Schulgeld, von dem schon im Spruchbrief Albrechts V. die Rede_ist: ,,Von des Lohns wegen so Si (die Bürger) von irn kind(ern) aim Schulmaister geben." Gewöhnlich waren es in den süddeutschen Städten vierteljährilch 15 Pfennig, Armenschüler bezahlten nur die Hälfte oder leistete1.1 keine Zahlung 33 ). Dieses Einkommen erhöhte die Einkünfte au'S dem gewöhnlichen und durch Stiftungen bedingten Chordienst 34 ). Sie betrugen z. B. · je 12 Pfennig aus den Stiftungen Aeckherlein, Schmalzerin und Hesiber, ein halbes Pfund Pfennig aus der Theurwanger-, 60 Pfennig aus der Tungössinger- und ·30 Pfennig aus der Kammerhuber-Stiftung. Bemerkenswert ist auch die Stiftung des reichen Nürnberger Händlers Kunz Horn zur Erhöhung des „Gottsleichnamb Lobamtes" vom Jahre 1492. Für die Teilnahme an.der Sakramentsprozession in der Kirche erhielt der .Schul.meister .ein_Pfund "Pfennig, Acht..Schüler, bekleidet mit Chor58

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