naustelne zur ·Heimatkunde Nur einmal findet sich hier der Name eines Schul:rneisters, und zwar im Kaufvertrag aus dem Ja:hire 1370, der den Schulmeister Franziskus erwähnt. Von 1388 bis 1398 unterrichtete im Auftrage des Gan;tner Abtes Nikolaus I. und des Pfarrers Friedrich mi Steyr S t e p h a n La m p, welcher sich 1420 in einem Schreiben als Pfarrer von Gutau bezeichnet. Sein Nachfolger war Wo 1fg an g der Erding er, dem noch sieben Schulmeister folgten, deren Namen uns nicht überliefert sind 10). Die Umgestaltung der Pfarn;chule in eine Stadtschule vollzog sich allmä:hlich. Nach Höslinger 20 ) waren hiefür in den Städten hauptsächlich zwei Gründe maßgebend. Einerseits genügten die kirchlichen Schulen nicht mehr den Anfor~ derungen der größeren Städte, anderseits konnten die kirchlichen Schulgesetze gegenüber dem selbstbewußten, am Schuiwesen interessierten Städtertum nicht durchdringen. Dies führte nicht selten zu einer Auseinandersetzung zwischen kirchlichen und weltlichen Behörden, die man als „Schulstreit" zu bezeichnen pflegt. Auch in Steyr entbrannte in der ersten Hälfte des 15. Jahrhlllnderts ein solcher Streit wegen Besetzung der Schulmeisterstelle. Die Bürger, die schon durch Jahrzehnte das Schulhaus zur Verfügung stellten, forderten vom Abt zu Garsten, daß die Bestellung und Enthebung des Schulmeisters auch mit ihrer Zustimmung erfolge, ,,wie Si von alter her ye vnd ye ain(en) Schulmaist(er) gesatzt vnd entsatzt haben". Sie hätten ihn entlohnt und ihm die Behausung gegeben. Als Pfarrherr der Stadt entgegnete der Abt, daß er oder ein Pfarrer zu Steyr „von alter her allweg zu zeiten ainen Schulmaister aufgenomen gesatzt vnd entsatzt habent nach notdurften an alles Red setzen der Burger vnd der pharrer des Schulmaisters in der kirchen zu dem Gotsdienst bedorff" 21 ). Der Abt stützte sich auf die Angaben des früheren Schulmeisters Stephan Lamp, der 1420 berichtete, daß kein Schulmerster zu Steyr „von Alter gesetzt sey mit der Pürger Rhat daselbst unnd Sprüech" 22 ). Um eine Einigung in der Streitfrage zu erzielen, wandte man sich schließlich an Herzog Albrecht V. Im Jahre 1437 regelte der Landesfürst neben kirchlichen Fragen auch diese Angelegenheit. Der dem Pfarrer von Steyr in allen unterrichtlichen Belangen unterstehende Schulmeister habe im gütlichen Einvernehmen zwischen dem Abte und den Bürgern eingesetzt zu werden 23 ). Abt Thomas I. verlangte im folgenden Jahre, daß bei Uneinigkeit in der Schulmeister-Aufnahme der Dechant zu Enns und der Pfleger zu Steyr entscheiden mögen und die Stadt für den Schulmeister Wohnung und Schulräume beistelle 2 4 ) . Zu ähnlichen Zwistigkeiten wie 1437 kam es später noch unter Abt Ulrich IV. (1495-1524) 25 ) und zu Beginn des 17. Jahrhunderts. Die Aebte von Garsten beriefen sich in solchen_ Streitfällen stets auf den Spruchbrief Albrechts. In der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts werden in den Steyrer Archivalien nur zwei Schulmeister namentlich angeführt. Im Jahre 1478 erscheint als Zeuge der Schulmeister .Hans L y s s e n .in der Quittung des Orgelbauers 57
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