Oberösterreichlsche Heimatblätter gehen. Dabei werden die Tiere aufgetrieben. Während des Trauergottesdienstes werden in Vorchdorf in den Betstühlen noch Wachskerzen gebrannt. An der Zehrung nehmen alle teil, die zum Begräbnis geladen wurden und jene Personen, die an der Leichenfeier beruflich beteiligt waren. Bei der Totenzehrung wird die Totensemmel ausgeteilt. Hier und in den anschließenden Pfarren wird nicht ausgeläutet. St. K o n r a d bei Gmunden: Die Leute, die zur angesagten Stunde im Trauerhaus erscheinen, lassen durch den Vorbeter, der in der Küche sitzt, ,,Bitten" aufschreiben. ,,Die Schlagerfamilie läßt bitten für verstorbenen Nachbarn." Diese Bitte wird erstmalig nach dem Requiem in der Kircihe verlesen und an den folgenden Sonntagen wiederholt, so oft es verlangt wurde. Für jede Bitte ist ein kleiner Betrag (20 g) zu erlegen. Da nun fast die Mehrzahl der Leidtragenden Bitten ausschreiben lassen, dauert das Verlesen derselben unendlich lang. Der Tischler ist auch hier wieder Hauptperson. Er tritt in Tätigkeit und ruft: ,,Gelobt sei Jesus Christus! Jetzt wirds zum Beten, fünf Vaterunser und das Glaubensbekenntnis." Auch hier erfolgt das Ausläuten, und zwar nur bei einer Leiche erster Klasse von 6 Uhr bis ½ 7 U:hr früh mit allen Glocken. Das „Kreuztragen" ist ein Vorrecht der Göden; auch die Kränze werden den Göden und Goden zum Tragen gegeben, wenn kein Leichenwagen fährt. Wird ein Leiterwagen benützt, so stellt ihn der dem Toten liebste Nachbar. Meist fährt er selbst mit den Ochsen. Stirbt ein Bauer, der viehliebend war, dann ziehen die Ochsen den Leiterwagen mit dem Toten auffällig langsam, fast so, als wenn ihnen die Fuihre zu schwer wäre, da sie sich von dem guten Manne nicht trennen wollen. Stirbt hingegen ein Viehschinder, schreiten die Ochsen leicht dahin bis zur Grube, um ihn recht bald los zu werden. Ochsen sprachen einst in der zweiten Rauhnaoht vom Sterben des Bauern. Dieser belauschte sie aber und verkaufte sie aus Angst. Durch Zufall kaufte sie der Nachbar nach Monaten und sie zogen wirklich beim Tode des einstigen Besitzers zum Friedhof. Im Trauerhaus verbleibt eine wichtige Person, die „Gammerin", die Haushüterin. Sie öffnet die Fenster des Aufbahrungsraumes und räumt alles weg, was an den Tod erinnert. Sie schlägt das Bett ab, sie räumt das Gestell weg, auf dem der Tote aufgeba;hrt lag, sie putzt aus und macht gründlich. Sie reibt den Fußboden besonders gründlich, damit der Tod nicht bleiben kann. Auch hier erfolgt das Ansagen den Haustieren erst nach dem Weggang vom Hause. „Liesl, Blaß!, hörts, der Bauer ist gestorben." Die Gammerin riegelt auch bei den Vorräten und im Getreideboden, damit sich die Seele des Verstorbenen nicht verstecken kann. Abgesetzt wird die Leiche bei der „Station", das ist ein Bildstöckl, etwa 300 m vom Friedhof und der Kirche entfernt. Bei manchen Häusern gibt es „Hausbildstöckl", Erinnerungsmale an verstorbene oder verunglückte Familien oder Hausangehörige. Dort wird auch abgesetzt. Jene, denen angesagt worden ist, finden sich im Gasthaus zur Zehrung ein. Es gibt eine 48
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