OÖ. Heimatblätter 1952, 6. Jahrgang, Heft 1

Oberösterrelchische· Heimatblätter tragend..Bei Zugehörigkeit des Toten zu einem Verein oder einer Körperschaft tragen Vereins- oder Körperschaftsmitglieder den Sarg. Die Leichenträger gehen dann „leer" mit. Bei Jünglingen tragen 4 Jungherren, bei Jungfrauen 4 weißgekleidete Jungfrauen und bei kleinen Kindern etwas ältere Knaben oder Mädchen den Sarg. Beim Begräbnis _einer Jungfrau wird der „Jungfrauenfahn" mitgetragen, 4 weißgekleidete, kleinere Mädchen mit Kranz im Haar begleiten die ;Fahne als Bandlträgerinnen, sie tragen die von der Fahne herabhängenden 4 weißen Bänder. Auch Zechkameraden tragen bei Jungherren den Sarg. Bei Wöchnerinnen tragen Mädchen mit einem ledigen Kind, weiß gekleidet aber ohne Kranz (Ranshofen), den Sarg. Jungfrauen bekommen einen weißen oder blauen, Kinder einen weißen Sarg. Bei Jungfrauen werden ein Myrtenkranz und Rosmarinsträußchen auf einem Polster von einer Jungfrau mitgetragen, die von zwei kleineren Mädchen begleitet wird. Manchmal begleiten auch noch einige Jungfrauen (4) den Sarg (Burgkirchen). Als Begräbnisweg gilt der sogenannte „Kiraweg", im Begräbnisfalle „Totenweg" genannt, in Geretsberg (Innviertel) ist der Totenweg nicht Kirchenweg, in Ranshofen darf kein Feldweg, keine Abkürzung benützt werden, sondern nur die Straße, in Mining wird der Kirchenweg eingehalten, in Moosdorf wird nur der Totenweg eingehalten. Beim Heraustragen aus dem Haus wird der Sarg mit den Füßen voraus auf die Haustürschwelle abgesetzt. Der Sarg kommt vom ·Aufbahrungsraum nur über eine Türschwelle zur Hoftürschwelle. Dabei wird der Sarg auch dreimal gehoben und abgesetzt. Das Absetzen ,gilt in der Volksdeutung als Abschied des Toten von seinem Eigentum, von allem irdischen Gut. Es ist dies ein tiefernster Akt. Der Leichnam muß, wie auch sonst im Begräbnisbrauch, mit den Füßen das Haus verlassen, damit ihm die Rückkehr verwehrt ist. Wenn der Tote aus dem Hause getragen wird, von der Türschwelle gehoben -wird, soll alles im Hause „griegelt" werden, damit es nicht „abstehe" und nach gemeindeutschem Brauch .die Rückkehr des Toten und das Nachsterben Ueberlebender verhindert werde. Man rüttelt die Bienenstöcke, treibt das Vieh im Stalle aus, schüttelt einen Baum. Auch Most- und Essigfässer und der Krautbottich Werden gehoben.- Wenn der Tote das Haus verläßt, werden im Totenzimmer alle Fenster geöffnet, die Kerzen läßt man niederbrennen, ebenso das ewige Licht. Wer es auslöscht, stirbt als nächster, Der nächste männliche Angehörige der Trauerfamilie oder sonst ein nächster Verwandter begrüßt die anwesenden Trauergäste und auch die am Wege wartenden Begräbnisteilnehmer. Die Bewirtung der Trauergäste ist nicht allgemein, sondern nur ortsüblich. Bewirtet werden die nächsten Verwandten mit Kaffee und Semmel und die Zusager (Mining, Ueberackern, Bur.gkirchen). Zur Totenzehrung laden ein die Familienmitglieder, der Erbe, die Ansagerin oder der Totengräber. Eingeladen werden die nächste „Freundschaft" (Verwandten), die Godenkinder, auch Leichenträger, Vorbeter, Tischler, Kirchen42

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