Blnna: Tod und Begräbnis im bäuerlichen Brauchtum Ober~sterreichs R a n s h o f e n. Der Nächstverwandte·läßt durch den oder die Zusagerin gegen Bezahlung zum Begräbnis einladen. Bei einem größeren Besitzer wird auch in den benachbarten Pfarren angesagt. Die Zusa,ger nehmen auch an der Zehrung teil. M o o s d o r f. In der Pfarre sagt der Totengräber zu. In den benachbarten Pfarren werden alte Frauen zum „Zusagen" ausersehen und sagen: N. N. läßt bitten zum Kirchengehn für Verstorbenen N. N. um 9 Uhr. Bezahlt werden die Zusager von den Angehörigen des Toten und außerdem bekommen sie in den Häusern, wo sie zusagen ein Geldstück (10 g), ein Ei oder ein Stück Brot. Mining. Der Todesfall wird allen Verwandten und Ortsbewohnern von den Zusagern oder Kirchenbittern, eigenen Personen im Orte, zugesagt. Auch in den Nachbarspfarren wird zugesagt. Die Zusager bekommen auch hier einen Taglohn und von den Leuten, bei denen sie zusagen, kleine Geld- und Lebensmittelspenden. G er et s b er g. Der Todesfall wird „eingesagt" in der ganzen Pfarre und in den Nachbarspfarren, wenn der Tote dort bekannt war. Der „Einsager" ist ein Gemeindearmer, manchmal sagt auch der Totengräber ein: ,,Der Pumperer (Hausname, mit dem immer eingesagt wird) laßt bitten, wenn mit der Bäuerin wer in d' Kirchn gang, am Mittwoch um 9 Uhr vom Haus weg". Der Einsager erhält dafür Geld, ein Ei oder Brot. Es wird auch eingesagt, wenn die Leute bei der Arbeit auf dem Felde .sind. Der Einsager bittet auch manchmal um ein Kleidungsstück und bekommt es auch. Hausruckviertel Ungenach. Der Todesfall wird bis zum 3. Verwandtschaftsgrad angesagt. Zuerst den Gevattersleuten, den Göden, Geschwistern, den übrigen Verwandten,Nachbarsleuten, im Falle einer Vereinsangehörigkeit unter Umständen auch den Vereinsmitgliedern. Als Ansager geht der Knecht vom Haus oder ein Bekannter. Bei einer großen Verwandtschaft werden mehrere Ansager geschickt; jeder bekommt einen bestimmten Bezirk. Den Gevattersleuten muß deshalb angesagt werden, weil diese die Totenbeigaben, ,,den Uebertan" und das Kopfpolster aus zartem Schleiergewebe und Spitzen zu besorgen haben. Bei Fremden, nicht Ortszuständigen ,geht vom Ort je eine Person zum Wachen und zum Begräbnis. Die ganze Pfarre beteiligt sich bei einem Priester oder bei Lehrern, die lange Zeit in der Gemeinde wirkten. Dieser Brauch ist im ganzen Land verbreitet. Der Ansager bekommt Geld, Lebensmittel und wird zum Kondukt geladen. Aufs Feld hinaUB wird nicht eingesagt. Höchst ungern hat man es, wenn der Totenansager zu einem aufs Feld kommt, wo man eben in einer Azbeit begriffen ist. P. Amand Baumgarten berichtet in seiner „volksmäßigen Ueberlieferung der Heimat" folgendes: In der Gegend um Peuerbach herrschte einst der Glaube, ein solches Feld werde nur eine klägliche Ernte liefern. Ebenso wenig aber soll der Leichenzug selbst durch Feld und Wiese-den Weg nehmen. Man glaubte einst in dieser Gegend, daß in diesem Falle Feld und 39
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