OÖ. Heimatblätter 1952, 6. Jahrgang, Heft 1

Hack: Der Messerhandel der Stadt Steyr bis zum Ausgang des 17. Jahrhunderts Einfuhrverbote blieben erfolglos. Die Einfuhr von ,,Nürnberger Messern" nach Oesterreich ist uns aber erst aus der Mitte des 17. Jahrhunderts bekannt 68 ). Dieser Ueberblick über die Messerhandlung der Stadt hat gezeigt, daß das Handwerk von Steyr neben der Versorgung des inländischen Marktes die Ausfuhr im Großen betrieb. Es ist eine sehr betrübliche Tatsache, daß uns keinerlei Zahlenangaben über ausgeführte Messermengen überliefert sind und man dadurch kein genaues Bild über den Umfang der Ausfuhr gewinnen kann. Trotzdem aber steht fest, daß die Steyrer ,Messerwaren durch ihre vorzügliche Qualität sich nah und fern größter Nachfrage erfreuten und so, einst wie jetzt, ein wichtiger Ausfuhrgegenstand für unser Heimatland waren. Anmerkungen 1 ) Durch Verleihung des Stapelrechtes auf alles Eisen, das aus dem Innerberg gewonnen wurde und nach dem Norden verführt wurde, galt Steyr offiziell als Zentrum des innerbergischen Eisenwesens; Steyrer Bürger hatten sowohl für den eigenen Bedarf als auch für ihre Handelsgeschäfte das Rohmaterial billig in der Hand; dies war mit eine Ursache für den Aufschwung der Eisenindustrie Steyrs. Freiheitsbrief Herzog Albrechts I. 1287, August 21, Stadt-Archiv Steyr (St. A.), Mittelkasten 1, Nr.1. 2 ) Nach Preuenhuber, S. 10,war Steyr bereits um 900 Sitz einer Messererzeugung. Diese Nachricht kann aber nicht als Beweis für tatsächliches Bestehen dieses Handwerks angesehen werden, da das Werk Preuenhubers erst für die Zeit vom 13. Jahrhundert an eine verläßliche Quelle darstellt. 3 ) 1386, Nov. 30, K. Oberleitner, Die Stadt Enns im Mittelalter vom Jahre 900 - 1493, Archiv für Kunde österreichischer Geschichte Bd XXVII, Wien 1861, s. 88-97. •) 1407 ?, Juni 23, Urkundensammlung Schwertberg Nr. 2, Landesarchiv Linz. 5 ) Unter „Frumbstahl" versteht man kohlenstoffreichsten Stahl, der gut härtebar und sehr geeignet für die Erzeugung von Schneidwaren war. ,,Zainen" heißt: unter dem Hammer auf ein vorgeschriebenes, meist kleines Profilmaß schmieden. 6 ) Diese Schleifen lagen in großer Zahl am Raming- und Dambach und am ·wehrgrabenkanal. Es kann heute nicht mehr nachgewiesen werden, wann dieses Gerinne angelegt wurde; die erste erhaltene Ordnung für die „zeug und werchgarner im wuergraben der Steyr" stammt aus dem Jahre 1529. Laut einer Merkschrift aus dem Jahre 1572 wurde dieser Kanal „vor vilen Jahren und von uraltersher über etlicher Menschen gedächtnus" von den Schleifern, Hammerschmieden u. a. Handwerkern der Stadt für den Betrieb ihrer Werkstätten angelegt. Die Besitzer von Wasserrechten an diesem Kanal hießen „wuergräbler" und hatten sogar eigene Gerichtsbarkeit. Seit 1529 hat sich der Wehrgrabenkanal bis heute in seinen Stauverhältnissen im wesentlichen nicht geändert; an den vier Staustufen, „Zeugstätten" genannt, wurden und werden noch heute die Wasser für die Zwecke der Handwerksbetriebe ausgenützt. Die private Vereinigung, der die Instandhaltung des Kanals obliegt, ist die Wehrgrabenkommune. 7 ) Z. B. der Messerer Stephan Pranauer, gest. 1495, der seinen Kindern u. a. ,.ettliche Schleifen" vermachte. Preuenhuber 159. 8 ) Vgl. J. Hack, Eisenhandel und Messererhandwerk der Stadt Steyr bis zum Am:gang des 17. Jahrhunderts, Dissertation, Graz 1949, S. 106 ff. ") 1535 Bittschrift der Klingenschmiede an den Kaiser; diese sprachen von jenen „frühen Zeiten, als die Messerer aufkamen". St. A. XII/41. 10 ) Die Anzahl der Klingenschmiede in Raming und Dambach ist nur unvollständig feststellbar, da das Meisterbuch nicht mehr vorhanden ist. Auf Grund von Akten ergibt sich folgender Stand: 1579: Werkstätte Raming und Dambach: 171 Meister (St. A. IV/19/958); 1588: Werkstätte Dambach: 87 Meister, Werkstätte Raming: 66 Meister (G. Schoiber, Di,e Raming und ihre Bewohner, Zwettl, ohne Jahresangabe); 1602: Werkstätte Raming und Dambach: 143 Meister (St. A. XI/5}; 1613: in Steyr nur mehr 15 Meister, dagegen in Raming und Dambach: 179 Meister (St. A. IV/19/958). 11 ) 1489, Befehl Kaiser Friedrich III., daß der bisher getätigte Klingenverkauf von rauhen und geschliffenen Klingen in andere Werkstätten auß~r Lands durch 13

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