Oberösterreichische Heimatblätter die Gestehungskosten höher, als die Verleger für die Waren bezahlten 43 ): das Handwerk arbeitete also zum eigenen Verlust. Dabei mußten die Meister die Abnützung der Werkzeuge, wie Hämmer, Feilen, Durchschläge usw., die Unterhaltskosten für Gesinde und Familie, die Fürlehen für Klingenschmiede, Schleifer und Schalenschroter berücksichtigen. Es kann daher nicht wundern, daß das Handwerk in kurzer Zeit sehr abnahm und die Klagen über dessen Verfall sich häuften. Der Rat der Stadt, dem die Bedeutung des Handwerks vollkommen klar war, befaßte sich eingehend mit diesen Fragen, überprüfte Preise, Erzeugungsmenge und Güte und machte Vorschläge zur Besserung der Verhältni'SSe. Nach Meinung des Rates konnte eine wirksame Hebung des gesamten Handwerks nur durch den Zusammenschluß aller Verleger zu einer Kompagnie geschehen. Diese sollte, wie die Eisenhandlungskompagnie, von der kaiserlichen Kommission, die deswegen in Steyr tätig war, errichtet werden. Jeder Verleger hätte nach Aufrichtung dieser „Messerhand 1u n g sk o m p a g nie" alle Messer „samt und sonders in diese Gesellschaft zu geben" und dürfte keinen Auswärtigen noch eine hiesige Privatperson damit beliefern. Nach dem Muster der Eisenhandlungskompagnie sollte auch jeder Bürger mit seinem Leggeld Zutritt haben und könnte seine Vorteile daraus ziehen 44 ). Aber nicht nur das Handwerk, auch die Händler lehnten diesen Vorschlag ab. Die Meister zweifelten, daß diese Gesellschaft ihre Schulden bei hiesigen und ausländischen Händlern zahlen würde, auch war man nicht sicher, ob die Kompagnie außer dem Verlagsfürlehen auch den wöchentlichen Geldzusatz, wie es die Verleger tun, geben würde. Der Einkauf von Handwerkszubehör, wie Buchsholz, Leder, Messing usw. fiele ebenfalls in den Aufgabenbereich der Kompagnie, zu der man gerade in diesen für das Handwerk so wichtigen Belangen kein Vertrauen hatte. Die Messerer sahen in einer Preiserhöhung für ihre Waren allein schon eine wesentliche Besserung 45 ). Die Händler pochten auf das seit alter Zeit freie Gewerbe der Messerhandlung, das so•wohl für Bürger als auch für Fremde bestand. Die Praxis hätte gezeigt, daß durch die drei Parteien: Messerer, Händler, Ausländer, in zahlreichen Orten und fremden Ländern mehr Messer verkauft wurden, als durch eine Gesellschaft, die nur aus wenigen Personen bestehen würde, hätte erfolgen können. In schlechten Zeiten könnte auch eine Kompagnie keine Messer verhandeln und daher auch keine besseren Preise zahlen 46 ). Der Plan des Rates, die Messerhandlung in eine Gesellschaft umzuwandeln, wurde also fallen gelassen. Es hatte sich jedoch ein Ausschuß der vornehmsten Messerhändler, Messerer, Schleifer und Klingenschmiede gebildet, der auf Befehl der Eisenkommission, die in Steyr tagte, diese Angelegenheit regeln sollte 47 ). 1588 kam der Beschluß zu stande 48 ): sämtliche erzeugten Messer mußten an die namentlich angeführten Messerhändler verkauft werden; jeder Messerer sollte mit seinem Verleger einen Vertrag abschließen und diesem die durch die „Einziehordnung" bestimmte Anzahl Messer jährlich liefern 49 ). Damit die Handwerker 8
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