Oberösterreichische Heimatblätter Unterstützung die Anwerbung der nötigen Facharbeiter und den Ankauf von Betriebsmitteln zu bewerkstelligen. Zu Ostern ging die erste Partie der schwäbischen Weber nach Enns ab. Zugleich sollte diese Abordnung die aufrechte Erledigung eines Gesuches um die Privilegierung ihres jungen Unternehmens beim: König durchsetzen, wozu natürlich die einflußreiche Fürsprache Ilsungs sehr nötig war. Dreierlei war es, was mit diesem Privileg erreicht werden sollte. Einmal die für den Vertrieb des Barchents wichtige Wiederverleihung des Mautfreiheitsprivilegs von 1276, das König Ferdinand 1544 Enns und einigen anderen österreichischen Städten mit der für _den zur Zeit überfremdeten österreichischen Handel so bezeichnenden Begründung kassiert hatte, daß dieses meist Ausländern, die in einer dieser Städte Hausbesitz erworben hätten, zugute käme. Dann verlangten die Ennser ein Vorkaufsrecht für Flachs und Garn auf den Märkten von Oesterreich ob und unter der Enns vor den Auslände_rn, also einen Schutz, wie er doch allenthalben dem heimischen Gewerbe gewährt wurde. Endlich baten sie Ferdinand um ein dreijähriges Monopol für die Barchentweberei im Lande ob der Enns. Man wird Ilsung gerne glauben, · daß er sich beim König, wie er es den Ennsern beteuerte, aufs beste für die Bewilligung dieser Bitten, eingesetzt hat. Man kann sich gut vorstellen, wie der in allen Gedankengängen des Fiskalismus und Monopolismus sattelfeste Augsburger dem König die Vorteile, die ihm aus der zu erhoffenden Blüte der „Weberhandlung" erwuchsen, mit allen ihren Möglichkeiten für Besteuerung und Anleihen lockend vor Augen geführt hat. Daß die Räte der Hofkammer sich in dieser Sache nicht gerade entgegenkommend zeigten und Ilsung ;:i,llen Grund hatte, sich den Ennsern gegenüber über ihre ,,aufziegigen und unlauteren Antworten" zu beklagen, darf .nicht verwundern. Man kann sich denken, daß ihnen der Widerruf der Kassierung des Mautprivilegs, der vier Jahre vorher doch auch wieder aus fiskalischen Motiven erfolgt war, nicht gerade leicht gefallen ist. Schließlich gelang es ihm dann doch, das Privileg vom 11. August 1548 durchzusetzen, das das alte Mautfreiheitsprivileg von 1276 wieder in Wirkung setzte und auch das dreijährige Monopol für die Barchenterzeugung in Oberösterreich gewährte. Daß der zweiten Forderung um das Vorkaufsrecht des Flachse:s vor den Ausländern nicht stattgegeben wurde, erklärt sich wohl aus der Besorgnis um den En'tgang von Zolleinnahmen von der Exportware. Organisatorisch gesehen ist die Ennser Unternehmung eine Verlagskompagnie, deren aus der Bürgerschaft genommene Mitglieder, die sogenannten „Barchenthändler", das nötige Kapital durch Einlagen aufgebracht haben. Mit dem Stadtrat personell großen Teils identisch, ist sie von ihm doch grundsätzlich getrennt. Die Stadt legt die Bleiche, die Mang und die Wohnhäuser für die Arbeiter, die das Bürger- und Zunftrecht bekommen, an. Der Rat unterstützt das Unternehmen bei Er:schöpfung des Einlagenkapitals, die bald eintrat, und führt den Handel später „aus der Kammer". Er setzt aus der.Mitte der Weber 44
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