Schrifttum heimatkundlich interessierenden Tatsachenmaterials. Aufschlußreich ist in dieser Hinsicht die Dar¬ stellung des Lehrbetriebes an der Jesuiten-Hochschule zu Dillingen im ersten Teil der Arbeit. In dem eindrucksvollen Bild, das der Verfasser von der Gesamterscheinung Gaßners zeichnet, finden sich alle wünschenswerten Einzelheiten des Zeithintergrundes (3. Abschnitt). Mit besonderer Sorgfalt schildert Gradauer die Tätigkeit Gaßners im Stodertale. Er untersucht im einzelnen Inhalt und Wirkung seiner Predigten und würdigt den Erfolg seiner jahrzehntelangen Bemühungen. Auch das Stiftsleben im Zeitalter des Barocks wird in diesem Abschnitt behandelt. Der vierte Abschnitt ist dem Nachleben Gaßners in der Volkstradition gewidmet. Das im Anhang beigegebene Bücherverzeichnis Gaßners umfaßt 293 Nummern und gewährt Einblick in die fromme Gelehrsamkeit des Barockzeitalters, die sich in der Büchersammlung des heilig mäßigen Stiftsdechants von Spital am Pyhrn widerspiegelt. Haindl, Angela: Die Ergänzung der Bürgerschaft Steyrs im 18. Jahrhundert. Dissertation Universität Innsbruck 1950. T. 1: VII, 125 Bl., 13 Tafeln. T. 2: 301 Bl. Das wohl erhaltene Steyrer Stadtarchiv, das für historische Forschungen reiches Quellen material zur Verfügung stellen kann, ist in letzter Zeit wiederholt von jungen Historikern zum Zwecke der Ausarbeitung von Dissertationen über Themen aus der Vergangenheit der Eisenstadt eifrig benützt worden. Eine von den bereits vorliegenden wissenschaftlichen Arbeiten wurde an dieser Stelle schon gewürdigt (I. Hack, Eisenhandel und Messererhandwerk der Stadt Steyr bis zum Ende des 17. Jahrhunderts. 1949). Beleuchtet letztere die Schicksale eines der wichtigsten Handwerkszweige der Stadt durch einen Zeitraum von mehr als drei Jahrhunderten, so hat sich A. Haindl in ihrer obgenannten Dissertation zur Aufgabe gestellt, die Neuaufnahmen von Bürgern während eines Säkulums zu verzeichnen und statistisch auszuwerten. Auf den ersten Blick mag die praktische Bedeutung einer solchen Untersuchung gering er scheinen; denn sie erfaßt nur einen kleinen, eben den jeweils hinzukommenden Teil der städtischen Bevölkerung, während die Zusammensetzung der bodenständigen Einwohnerschaft wie auch die Ab¬ wanderung, die gemeinsam mit dem Zuzug betrachtet erst ein vollständiges statistisches Bild von der Bevölkerungsbewegung und den sozialen und wirtschaftlichen Verhältnissen Steyrs ergeben würde, unberücksichtigt bleibt. Doch, wenn man bedenkt, welches gewaltige Material die Verfas¬ serin allein bei der Erforschung der Zuwanderung für den Zeitraum eines Jahrhunderts zu be¬ wältigen hatte — eine Arbeitsleistung, die den üblichen Rahmen einer Dissertation schon weit übersteigt — wird die Fassung des Themas erklärlich. Die Arbeit von A. Haindl besitzt zudem ihren selbständigen Wert in vielfacher Hinsicht. Um dies darzulegen, sei kurz ihr Aufbau umrissen. Grundlage der Darstellung bilden die aus den fast lückenlos erhaltenen Ratsprotokollen, den Bürgerechts-Akten, Grundbüchern und Matriken in mühsamer Arbeit zusammengestellten Aufnahmelisten. Sie sind nach Jahren getrennt und enthalten im einzelnen Datum der Aufnahme, Namen des Neubürgers, seinen Beruf und Stand, die Höhe des erlegten Bürgergeldes (Taxe) sowie Angaben über Herkunft, Zuheirat, Hauserwerb u. ä. Die insgesamt 2574 Personen umfassenden Listen sind durch einen alphabetisch angeordneten Namen¬ weiser aufgeschlüsselt und füllen mit letzterem zusammen den 301 Blätter enthaltenden zweiten Vand der Dissertation aus. Es lag nahe, die reiche Fülle der hier chronologisch festgehaltenen Einzeldaten nach styste¬ matischen Gesichtspunkten auszuwerten und tabellarisch darzustellen. Dieser Mühe hat sich die Ver¬ fasserin unterzogen und die Gesamtzahl der Bürgeraufnahmen in dreizehn Tabellen nach den Her¬ kunftsorten und -ländern, den Berufen und deren Taxierung gewissenhaft aufgegliedert. In einem übersichtlich gegliederten Textteil hat Haindl die sich aus ihrer Forschungsarbeit ergebenden Er¬ kenntnisse über die Bürgerrechtsverhältnisse Steyrs während des 18. Jahrhunderts eingehend er¬ örtert und dabei ihr besonderes Augenmerk der Handhabung der Aufnahmsbedingungen für Bürger und Mitbürger gewidmet. 279
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