OÖ. Heimatblätter 1950, 4. Jahrgang, Heft 3

Bausteine zur Heimatkunde 27. Februar 1807 um eine Entschädigung gebeten habe, falls eine Weiterbelassung der Amter in seiner Verwaltung nicht möglich wäre. Zur Errechnung der Höhe der Entschädigung übermittelte das Reichspostgeneralat eine Abschrift der „Über¬ sicht der Einnahmen und Ausgänge bei den in dem k. k. Inviertel gelegenen fahrenden Expeditionen und Stationen im Jahre 1804“, in welche die Erfolge bloß der vier Amter Altheim, Braunau, Ried und Schärding berücksichtigt sind. Lediglich der Umstand, daß in dieser Aufstellung nur die Erfolge für vier Amter aufscheinen, war es zuzuschreiben, daß in den folgenden Geschästftsstücken der Hofkammer nur von der Inkamerierung von vier und nicht von fünf Postämtern die Rede ist. Im alleruntertänigsten Vortrag der Hofkammer vom 21. Dezember 1807 wurde die Inkamerierung beantragt und die Ermächtigung erbeten, dem fürstlich Thurn und Taxischen Haus eine Entschädigung von 30.000 Gulden in Bankozettel anzubieten. Der Kaiser gab jedoch diesem Antrag keine Folge und tat in seiner Entschließung kund, daß der Fürst von Thurn und Taxis einstweilen noch ruhig im Genuß der vier Postämter zu belassen sei 11) Es blieben ihm jedoch nicht allzulange die Vorteile dieser Postämter. Im Monat April des folgenden Jahres erklärte nämlich der Fürst, er könne die vier Poststationen nicht mehr behalten, weil die bayrische Regierung die Administration sämtlicher Posten mit 1. Juli 1808 übernehmen wird und er erbat daher die Übernahme gegen eine Entschädigung 12). Hiedurch erreichte er, daß diese Post¬ stationen der Direktion des erbländischen Postinstitutes hinsichtlich der An¬ ordnungen, Disposition, Subordination und des Disziplinare dergestalt unterzogen wurden, daß selbe mit dem Fürsten von Thurn und Taxis nur insoweit in Ver¬ bindung blieben, als sie ihm den bisher bezogenen Genuß zu entrichten und zu verrechnen hatten, bis eine andere Verfügung getroffen würde. Die Poststatione wurden der ob der Ennsischen Oberpostverwaltung untergeordnet, wie die übrigen Postämter behandelt, doch wurden die künftigen Dienstverleihungen nicht vom Hofpostmeister, dem Fürsten von Paar, sondern von der Hofkammer vollzogen 13) Das Kriegsjahr 1809 brachte auch hier Änderungen. Regensburg, der Sitz des Reichspostgeneralates gehörte zum feindlichen Ausland. Die Übermittlung einer Entschädigung dorthin kam daher nicht mehr in Betracht. Auch im Frieden von Schönbrunn konnte ein Vergütungsanspruch nicht erwogen werden. Die gespannte Lage, die in den folgenden Jahren zwischen Österreich und Bayern herrschte, ließ ebenfalls die Frage eines Entschädigungsanspruches nicht zu. Und auf dem Wiener Kongreß, der sich auch mit den Rechtsansprüchen des fürstlichen Hauses Thurn und Taxis beschäftigte, hat man offenbar auf die Bezahlung einer Vergütung für die vier Postämter im Innviertel vergessen. Erhard Riedel (Wien) 10) Eb. 97. März. 1) Eb. Bd. 541/543. 1808. 343. Oktober. 12) Eb. 80. April. Vgl. Anton Heut, Die Übernahme der taxischen Reichsposten in Bayern durch den Staat (München 1925), S. 151 ff. 13) Effenberger, a. a. O., S. 268 f. Cam. Fas. 9. Bd. 548. 1808/5. 733. August. 263

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