OÖ. Heimatblätter 1950, 4. Jahrgang, Heft 3

Oberösterreichische Heimatblätter welches alle Briefe nach Frankreich, ferner die zur Armee gerichteten sammelte und diese in zwei Paketen, von denen das eine nach Berlin, das ändere nach Straßburg abgefertigt werden sollte, dem dortigen Postmeister übergab. Fernei erklärte der Platzkommandant, der französische General Lomot, daß die Franzosen als Fremde nicht schuldig wären, durch Bezahlung des erhöhten Portos etwas zum Bankozetteltilgungsfonds beizutragen. Aus solchen Erwägungen erklärte der Divisionsgeneral, daß für die von Frankreich und von der Armee kommenden und an das französische Militär gerichteten Briefe nur die Taxe von acht Kreuzern und nicht die erhöhte von 24 vergütet werden. Der Postmeister Leeb empfahl dem Begehren des Generals stattzugeben, da es für den armen französischen Soldaten fast unmöglich sei, die erhöhten Gebühren zu bezahlen. Habe er doch auch diesen 1142 Briefe um je 8 Kreuzer ausgefolgt, wie sie von München taxiert sind, zumal ja auch nach seiner Ansicht die Einhebung von 24 Kreuzern keines¬ wegs zu dem gewünschten Erfolg führen könnte. Es würden dann alle in das Ausland gerichteten Briefe zu Simbach aufgegeben werden und es dürften sich die Empfänger ihre Briefe dorthin senden lassen. Graf Stadion pflichtete diesem Standpunkt nicht bei. Er verschwieg zwar in seiner an die Hofkammer gerichteten Note nicht, daß es unmöglich sei, die Franzosen zu bewegen, das französische Postamt aufzulassen und daß, falls dies gelänge, die Franzosen dieses in den nahen Ort Simbach verlegen würden, glaubte aber, daß die Einhebung der er¬ höhten Taxe auch in Hinsicht auf die dermalige Garnison von Braunau beibe¬ halten werden müsse, zumal durch eine Herabsetzung der Gebühren eine Verlegung des französischen Postamtes nach Simbach keinen beträchtlichen Nachteil mit sich bringen könne, da der Briefwechsel der Einwohner dieser Stadt mit dem Ausland von keinem Belang sei und jener mit den Erbstaaten den österreichischen Post¬ ämtern doch nicht entgehen könne. Dieser Anschauung stimmte die Hofkammer vollinhaltlich zu. Sie hob in ihrer Entschließung hervor, es sei dem allerhöchsten Hof unwidersprechlich daran gelegen, seine Landeshoheit über die Stadt Braunau auch während der Zeit der Besetzung durch französische Truppen bei allen Gelegen¬ heiten zu behaupten, da die Handhabung in gedachter Stadt das sicherste Mittel ist, diesen wichtigen Endzweck zu erreichen; so folgt von selbst, daß die von seiner Majestät allerhöchst angeordnete Erhöhung der Brieftaxe dort, wie in allen anderen Orten gehandhabt werden müsse; deshalb ist auch von dem in Braunau liegenden Militär die erhöhte Brieftaxe abzufordern 9). Zwecks Feststellung des allfälligen Entschädigungsanspruches wurden in¬ zwischen Verhandlungen geführt, bei welchen Österreich durch Baron Hügel und die fürstlich Thurn und Taxische Postverwaltung durch Freiherrn von Vrints ver¬ treten waren. Baron Hügel hob bei diesen auftragsgemäß hervor, daß die Ver¬ gütung einer Entschädigung lediglich eine allerhöchste Gnade darstelle; Freiherr von Vrints vermochte dieser Ansicht keine Gegenargumente entgegenzustellen, zumal ja auch der Fürst von Thurn und Taxis in seinem Schreiben vom *) Eb. Bd. 534. 1807/3. 74. März. 262

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