OÖ. Heimatblätter 1950, 4. Jahrgang, Heft 3

Oberösterreichische Heimatblätter die amtliche Korrespondenz von den dortigen Poststationen unentgeltlich aufge¬ nommen, sowie abgegeben und das Postporto und das Passagierrittgeld auf einem dem dortigen Publikum nicht beschwerlichen Fuß eingerichtet werden sollte. Die in den Stationen bestandenen Posttarife waren in österreichischer Währung zu reduzieren. Auch wurden die dort aufgegebenen Briefe als inländische be¬ handelt und taxiert. Den unter dem Reichspostgeneralat stehenden Postmeistern wurden jedoch nicht die gleichen Begünstigungen zuerkannt, deren sich die Post¬ meister in den übrigen Erblanden erfreuen konnten. Jene waren nämlich keine k. k., sondern bloß Beamte des Fürsten von Thurn und Taxis, und daher von der Robot, von militärischen Einquatierungen und dergleichen Personallasten nicht befreit *). Diese Postämter wären sicherlich noch in den ersten Jahrzehnten des 19. Jahr¬ hunderts im taxischen Besitz geblieben, wäre es nicht 1806 zur Auflösung des Reiches gekommen. In diesem Jahr wurde auch zu Simbach, gegenüber vor Braunau, eine fürstlich Thurn und Taxische Postexpedition errichtet, welcher Umstand, wie wir aus dem Bericht des Polizeikommissärs in Braunau, Schranke vom 26. Juni 1806 entnehmen, beim Reichspostverwalter Josef Leeb von Braunau die wohlberechtigte Befürchtung aufkommen ließ, die inländischen Parteien würden ihre für das Ausland bestimmten Briefe nicht nur in Simbach aufgeben, sondern Porto zu auch die Antworten an diese Expedition richten lassen, um das halbe ersparen. Weiter fürchtete Schranke, daß die Polizeikontrolle bei der Auf- und Abgabe der Briefe ganz wegfalle, so daß jeder korrespondieren könne, mit wem er auch wolle und es deshalb fast unmöglich gemacht würde, einen gefährlichen Briefwechsel mit Auswärtigen auf die Spur zu kommen. Solche Besorgnisse ver¬ anlaßten ihn den Wunsch auszusprechen, die wenigen Reichspostämter, die im österreichischen Innviertel liegen, für inländische Postämter zu erklären, weil je schließlich auch die Postmeister, welche zwei Herren dienen müssen, selbst bei den redlichsten Gesinnungen oft in größere Verlegenheit kämen. Sie sind von einem Fremden in Eid und Pflicht genommen, sollen sich nach seinen Befehlen richten, selbst wenn diese den vaterländischen Anordnungen zuwider wären, und müssen von Zeit zu Zeit über verschiedene Punkte, auch außer der Sphäre des Post¬ wesens, nach erhaltenen Aufträgen Auskünfte erteilen. Die Hofkammer sah sich aber keineswegs veranlaßt wegen Übernahme dieser Postämter Schritte zu unternehmen. Litt doch nach ihrer Ansicht das Postinteresse nicht unter dem Umstand, daß die Postämter im Thurn und Taxischen Besitz blieben, zumal der Fürst die amtliche Korrespondenz unentgeltlich zu befördern hatte. Und ein Briefschmuggel nach Simbach könne durch die Tätigkeit und Aufmerk¬ samkeit der politischen Behörden und der Polizeihofstelle unterbunden werden 2) Eine solche Entscheidung der Hofkammer mochte vielleicht eine Beschwerde ob der Ennsischen Präsidenten wegen des Pferdewechsels in Braunau ver¬ *) Eduard Effenberger, Aus alten Postakten (Wien 1918), S. 268. 2) Hofkammerarchiv Wien, Cam. Fas. 9. Bd. 524. 1806/3. 69. Juli. 260

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