OÖ. Heimatblätter 1950, 4. Jahrgang, Heft 3

Luger: Zur Gründungsgeschichte des Prämonstratenser-Stiftes Schlägl Urkunde von 1479 die Witigonen als „eiusdem Monasterii fundatores“ be¬ zeichnet Die Falkensteiner behielten aber das Anrecht auf die Vogtei ihrer Gründung, eine Tatsache, die damals allgemein anerkannt war. Doch geht aus Urkunden dieser Zeit das Mißvergnügen der Klöster darüber hervor, und daß man bemüht war, die Erblichkeit der Vogtei einzuschränken oder zumindest die erbliche Vogtei soweit wie möglich unschädlich zu machen 36). Dieses Bestreben sehen wir auch im Kloster Schlägl, wo in einer Urkunde vom Jahre 1236 berichtet wird, daß Chalhohus de Valkenstein vom Rechte der Vogtei zurückgetreten wäre 37). Daß aber die Falken¬ steiner noch immer gewisse Forderungen von Schlägl auch gewaltsam eintrieben geht aus drei Urkunden aus dem Jahre 1269 38) hervor. Darin schenkte Chalhoch von Falkenstein dem Kloster, das er durch ungerechtfertigte Steuereintreibunger und verschiedene Lasten geschädigt hatte, seine Höfe im Dorfe Straß in der Pfarre St. Peter und auch seinen Zehent zu Schindlau, der ihm nach Erbrecht zustand. Dies sollte in dauernden Besitz des Klosters kommen und durch keinen Nach kommen zurückgezogen werden. Die letzte Urkunde, die wir von den Falkensteinerr bezüglich des Klosters Schlägl überliefert haben, ist vom 24. Juni 1356 datierts? Die Brüder Chalhoch, Ulrich und Haug tauschten auf Wunsch des Propstes und des Konventes von Schlägl ihr Vogteirecht auf einem Gut zu Hörhag gegen das jenige von einem Gut zu Hartmansdorf, das einen Wert von 12 Schillingen hatte 1362 verließen die Falkensteiner das Mühelland und verschwanden damit voll¬ ständig aus der Geschichte von Schlägl 10) Nachdem die Quellen über die Gründung und die Anfänge des Prämonstra¬ tenser-Stiftes Schlägl behandelt worden sind, gilt es nun baugeschichtliche Ele¬ mente zu untersuchen, ob von diesen ältesten Zeiten noch Reste vorhanden sind. Vom Klosterbau aus dem Jahre 1218 ist uns nichts mehr erhalten, da en dem Neubau unter Propst Heinrich I. weichen mußte. Bei diesem Neubau haben wir es mit einem festen und großangelegten Bau zu tun, da im Ablaßbrief vom 13. Februar 1257 ausdrücklich steht: „de novo edificare ceperit opere sumptuoso“. Vermutlich stammt die sogenannte Krypta aus dieser Zeit 41). Sie ist ein Raum von 7.4 m X 7.6 m mit einer Gesamthöhe von 3.8 m. In diesem Naum sind uns noch einige sehr schöne romanische Skulpturen erhalten, in der Nordost¬ und Südostecke zwei romanische Fratzen, an der Südostecke — beim heutigen Ein¬ 35) Sacri et Canonici Ordinis Praemonstratensis Annales in Duas Partes Divisi. Pars Prima, Tom. II. Nancei 1736, col. 37. 36) A. Waas, Vogtei und Bede in der deutschen Kaiserzeit, 1. Teil, Arbeiten zur deukschen Rechts- und Verfassungsgeschichte H. 1 (Berlin 1919) S. 33 ff. 37) Vidimusabschrift von 1300 im Stiftsarchiv Schlägl. OöUB. Bd 3 S. 44. 38) Alle drei Originale im Stiftsarchiv Schlägl sowie OöUB. Bd 3 S. 360, 361, 362. 30) Original mit zwei hängenden gelben Wachssiegeln (eines abgefallen) im Stiftsarchir Schlägl. OöUB. Bd 7 S. 459. 20) Strnadt, Das Land im Norden der Donau, S. 185 f. *1) G. Dehio, Oberdonau (Wien-Berlin 1941) S. 186. 209

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