Oberösterreichische Heimatblätter 4. Durchgangsgrenzen („Durchgängige Grenzschranken", „Durchgangs¬ schranken"): Die im Mittelgebirge oder Hügelland verlaufende Grenze bildet nirgends mehr ein vollkommenes Hindernis für den Eisenbahn- oder Straßen¬ verkehr, doch ist dieser nicht an jeder Stelle in gleich leichter Weise zu be¬ werkstelligen, sondern wird an mehreren Durchgangsstellen besonders er¬ leichtert, welche dann ebenso wie die Lücken und Brücken der dritten Grenz¬ art verkehrssammelnd wirken. Bachgrenzen gehören vorzugsweise dieser Durchgangsgrenzart an. Offene Grenzen („Vollkommen offene Grenze", „schrankenfreie Grenze“): An dieser, in Ebenen verlaufenden Grenze gibt es keinerlei, den Verkehr auch nur leicht hemmendes natürliches Hindernis. Bei den Außengrenzen Oberösterreichs, von denen in dieser Arbeit die Rede soll, kommen nur die Arten 2—4 vor. Nach dem Anteil der Scharten- und Lückengrenzen an der Gesamtlänge der Grenzen unterscheide ich einen starken Hindernischarakter, wenn mehr als 2, einen mittleren, wenn ½ bis 2, und einen schwachen, wenn weniger als ½ der Grenzlänge Scharten- und Lückengrenzen sind. 2. Im umgekehrten Verhältnis zum Hindernischarakter steht der Ver¬ kehrswert der Grenze, durch den der Grad ihrer Durchgängigkeit und deren gegenwärtige Ausnützung zum Ausdruck kommen. Waren bei der Betrachtung des Hindernischarakters besonders morphologische und hydrographische Gesichtspunkte entscheidend, so sind es nun in zweifacher Hinsicht verkehrsgeographische: Erstens kommt es hier auf die Zahl und Art der die Grenze schneidenden Verkehrs¬ wege an, die fest im Bild der Kulturlandschaft verankert und nur geringem Wandel unterworfen sind, zweitens auf deren gegenwärtige Benützung durch Ver¬ kehrsmittel, vor allem durch Bahn und Kraftwagen. Deren Zahl ist aber schwerer erfaßbar und stärkeren Schwankungen ausgesetzt. Die Zahl der Verkehrswege wie die Zahl der Verkehrsmittel muß dabei in ein Verhältnis zur Grenzlänge gesetzt werden, um einen brauchbaren Vergleichs¬ maßstab zu liefern. Ich stellte daher die Anzahl der Verkehrswege und -mittel auf 100 Grenzkilometer fest und bekam so die Verkehrswegdichte und die Verkehrshäufigkeit. Bei diesen Feststellungen ergibt sich nun allerdings eine Reihe von Schwie¬ rigkeiten. Bei den Straßen z. B. lassen sich nur sehr schwer eindeutige Einteilungs¬ gründe für die Unterscheidung von Haupt- und Nebenstraßen finden, da die recht¬ liche Zugehörigkeit (Bundesstraße, Landesstraße usw.) kein hinreichender Maßstab für die Wichtigkeit eines die Grenze schneidenden Straßenzuges ist. Nun gibt es eine ganze Reihe von Verkehrswegen, meist Bezirks- und Gemeindestraßen, die schon ihrer Streckenführung nach nur dem lokalen Verkehr der Grenzgebiete dienen können, während andere, sowohl Bezirks- als auch besonders Landes- und Bundesstraßen, für den Durchgangsverkehr in Frage kommen. Das unterscheidende Merkmal sehe ich dabei darin, daß die Lokalverbindungen als selbstän¬ 138
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