OÖ. Heimatblätter 1950, 4. Jahrgang, Heft 1

Oberösterreichische Heimatblätter Ybbs kümmerten, sondern auf ihre alten Rechte pochten. In diesem letztgenannten Taiding ist ausdrücklich von dem „schöff oder floß“ der „fletzer“ die Rede. Im Jahre 1720 beschwerten sich die sieben Holzhändler zu Sarmingstein namens Josef Ployer, Franz Luckeneder, Oswald Prunner, Anton Schmid, Phi¬ lipp Kefinger, Johann Gränzler und Johann Pucheneder beim Kaiser, daß sie durch die unter die Mautämter Ybbs und Linz gehörigen „also genannten Pim¬ werk und in selbige begriffenen Schöffmeisterzunft“ gestört werden 2). Erst kürzlich seien ihnen auf unberechtigtes Verlangen des Pimbwerks zu Ybbs vom dortigen „kois. Maut Obereinnember“ zwei mit Brenn- und Bauholz beladene Schiffe auf¬ gehalten worden. Sie bitten die kaiserliche Majestät, ihnen nicht weniger als an¬ deren Schiffmeistern ein Privilegium zu erteilen, daß sie ihre sehr alte Schiffahrt fortsetzen und am Donaustrom frei auf- und abfahren und was auch die anderen Schiffleute laden, ebenfalls zu führen nicht behindert werden mögen. Sie berufen sich dabei darauf, daß im Jahre 1621 Caspar Mändl und im Jahre 1667 Josef Waltenböck als Schiffmeister und haussäßige Bürger die Schiffahrt als eine ihnen zum bürgerlichen Gewerbe erteilte Handlung geführt haben. Sie haben auch stets über Aufforderung der obderennsischen Landeshauptmannschaft die erforderlichen Schöffknechte zu den Soldatenfuhren willig geliefert, wobei oftmals diese Schöff¬ knechte zu Grunde gegangen oder erkrankt, auch beschädigt zurückgekommen sind, deren Witwen und Waisen sie jetzt erhalten müßten. Sie haben auch immer ihre Mauten zu Ybbs und Stein ordnungsgemäß bezahlt. Sie weisen Mautzettel vor, wonach die Holzhandlungs-Kompagnie beziehungsweise ihr Mitglied Oswald Prunner beispielsweise am 1. April 1714 Weinstecken, am 29. September 1715 Scheitholz und Schindel, am 11. Dezember 1717 einen Waldschragen und am 11. Februar 1719 Scheiter und Laden vermautet hat. Auch hatte der verstorbene Prálat von Waldhausen von Obrigkeits wegen den bürgerlichen Holzhändlern zu Sarmingstein erlaubt, die allda von alters hergebrachte Schöffmeisterei mit Auf¬ richtung eigener Schiffe und Geschirre herzustellen, damit sie nicht nur ihre Holz¬ sorten nach Wien und anderen Orten abführen, sondern auch dem Publikum zum besten allerhand Waren und Güter hinab, herab und gegenwärts befördern mögen. Gegen das an den Kaiser gerichtete Begehren liefen nun die Schiffmeister von Ybbs und Linz Sturm und ebenso auch die Schiffahrtsbehörden, das waren die Mautner zu Ybbs und Linz. Der letztere sagte, daß es ein starker Eingriff wäre und am Donaustrom ungewöhnlich, daß die Handelsleute für sich selbst Schiff¬ meister abgeben, da sie der Schiffahrt nicht kundig seien. Es handelt sich ja keines¬ wegs um die Holzabfuhr mit Flößen allein, sondern das Holz werde in Schiffe ge¬ laden, die dann wieder heraufgetrieben werden und allerhand Waren mitbringen. Die Sarmingsteiner haben ihre Fahrten offenbar auch donauaufwärts ausgedehnt, denn es ist in der oben erwähnten Erlaubnis des Prälaten von Waldhausen zwi¬ schen der Güterbeförderung hinab und herab wohl unterschieden. Trotzdem sich die maßgebenden Kreise gegen die Erteilung des Privilegs aus¬ sprachen, beantragte die obderennsische Landesregierung, die vom Kaiser am

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