OÖ. Heimatblätter 1950, 4. Jahrgang, Heft 1

Bausteine zur Heimatkunde tragen noch zwei Höfe diesen Namen (Bamberger in Holz und in Lengau). Ihre Besitzer schreiben sich aber Schwab. Von den Bambergern leben nur mehr 13 Personen. Ein weiterer Familienname, der in dem eingangs erwähnten Beitrag als Beispiel einer Zusammenballung eines Familiennamens angeführt wird und als Beweis der Heimatverbundenheit mancher Sippen gelten kann, ist der Name Vietztum. Er ist in der Zeit zwischen 1823 - 1830 ausschließlich im oberen Innviertel zu finden, besonders in der Gegend von Weißau (49 Familien). In unserer Gemeinde treffen wir derzeit 19 Personen, die sich Vietztum oder Vietzthum schreiben. Der Name entstand aus dem lateinischen „vicedominus“ (Rentmeister, Statthalter). Die Lengauer Linie machte sich im 16. und 17. Jahrhundert hier seßhaft. Es würde zu weit führen, alle Familiennamen zu behandeln. Die Fortsetzung der Statistik sieht folgendermaßen aus: Winkelmaier 31, Denk, Dengg oder Tenk 30, Lugstein 28, Blechinger 27 (Zusammballung dieses Namens in Schnee gattern), Karrer 27, Maier 27, Weinberger 27, Bauer 26, Schober 24, Stangl 24, Miglbauer 23, Schinwald, Anglberger 22, Fuchs 22, Berger, Falch, Feldbacher, Sieberer und Stegmüller je 20. Dieser Aufsatz will ein wenig Licht in die Geschichte unserer heimischen Ge¬ schlechter werfen und auch Anregung zu weiteren Forschungen innerhalb der Fami¬ lien, Sippen oder Gemeinden unseres Heimatlandes sein. Franz Sonntag (Lengau) Das Schiffmeisterrecht der Sarmingsteiner Holzhändler So wie die Linzerischen Schiffmeister in einer Zunft vereinigt waren 1), waren es auch die Ybbser Schiffmeister, und dort waren auch jene von Grein, St. Nikola und Sarmingstein eingezünftet. Zum Unterschied von der Linzer Zunft gehörten zur Ybbser auch diejenigen, „welche nur allein mit flessen und kleinen Schiffen“ fuhren und zwar deshalb, weil auch sie „ihr stuckh brod bei den Donaustromb suechen und gewinnen" 2). Nun hatte Sarmingstein seit jeher einen sehr umfangreichen Holz¬ handel mit Brenn- und Bauholz sowie mit Weinstecken, und die dortigen Bürger hatten schon Mitte des 15. Jahrhunderts das verbriefte Recht, zu Wien mit ihrem „Holzwerich“ zu handeln 3). Das Taiding von St. Nikola aus der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts *) regelt eingehend in dem Abschnitt „Von dem fluderwerch, fludersteten und legersteten“ die Ordnung an der „fluder- und lagstat“ zu „Ser¬ ming“ und es sollte niemand in der dortigen Ladstatt“ fludern oder fletzen, dan welcher des von alters her recht hat“, welches Recht die behausten Bürger von Sarmingstein besaßen, die sich aber offenbar nicht um die Schiffmeisterzunft zu *) Neweklowsky E., Die Linzer Schiffmeisterzunft, Jahrbuch der Stadt Linz 1949, S. 149. 2) Oberösterreichisches Landesarchiv, Statthaltereiarchiv, Bd 36, Nr. 45. 3) Nößlböck J., Oberösterreichische Weistümer (1939), S. 774. *) Ebenda, S. 777. 73

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