OÖ. Heimatblätter 1950, 4. Jahrgang, Heft 1

Freh: Oberösteweichs Flußgold insgesamt 195 Kronen (657.2 g) Waschgold gewonnen, trotzdem die Wäscher an¬ geblich nur wenige Wochen und außerdem mit unzulänglichem Gerät gearbeitet hatten. Dieser Erfolg regte Maximilian II. an, die Flußgoldgewinnung zu einem Großbetrieb auszubauen; der Versuch kam aber nicht zur Ausführung. In den Gemeinden, die rechtlich dem Bistum Passau unterstanden, wahrte der Fürstbischof von Passau als Reichsfürst das Regal der Flußgoldgewinnung was zeitweilig zu Auseinandersetzungen zwischen den bayrischen und passauischen Behörden führte. Am Inn wurden im achtzehnten Jahrhundert insbesonders bei Obernberg und Niedenburg von der fürstbischöflich passauischen Regierung Wasch¬ patente verliehen 22). Kurfürst Karl Albrecht überließ im Jahre 1729 das landesfürstliche Regal der Goldwäscherei vorübergehend der Landschaft; dies hatte eine grundlegende Neu¬ ordnung dieses Gewerbes zur Folge: Die Anzahl der Wäscher wurde wieder be¬ schränkt, die Giltigkeit der Patente zeitlich und örtlich begrenzt und eine Jahres¬ steuer von 6 Gulden eingehoben. In den Jahren 1730 bis 1732 wurden bei der kurfürstlichen Münze durchschnittlich 149½ Kronen (503.2 g) Waschgold einge¬ liefert, von dem allerdings zweifellos der größere Teil von der Isar stammte, da damals für die Isar sechs, für den Inn aber nur zwei Patente ausgegeben waren. Bereits 1734 aber wurden die Waschpatente wieder vom Kurfürsten verliehen; das Regal war wieder voll hergestellt. Maximilian III. Joseph (1745 — 1777) bemühte sich sehr um die Hebung der Flußgoldgewinnung; der Zehent wurde fallengelassen, der Ankaufspreis, der schon im Jahre 1718 2 Gulden 45 Kreuzer betragen hatte, neuerdings erhöht und die Jahresgebühr auf vier, schließlich zwei Gulden herabgesetzt. Um die unaufhörlichen Streitigkeiten der Goldwäscher um die ergiebigsten Gründe und die ständigen Klagen über gegenseitige Beeinträchtigung zu beseitigen, beschloß im Jahre 1769 das Bergwerkscollegium, damals die oberste Bergbehörde Bayerns, eine Neu¬ gliederung der Waschbezirke: Der Inn wurde in die Lose Ötting - Braunau, Braunau -Obernberg, Obernberg - Passau eingeteilt; der Unterlauf der Salzach von der Landesgrenze bis zur Mündung bildete einen weiteren Abschnitt. Zur Förderung der Flußgoldgewinnung wurde ferner im Jahre 1780 der Ankaufs¬ preis für Waschgold auf 4 Gulden 30 Kreuzer erhöht. 1784 wurde durch eine neue Bergordnung in Bayern die Goldwäscherei frei¬ gegeben, die Waschpatente gegen eine jährliche Anerkennungsgebühr von bloß 20 Kreuzer erteilt und das Waschgold zu einem Preis von 4 Gulden 45 Kreuzer 22) Bayerische Goldwäscher waren damals auch in Niederösterreich tätig. 1722 erhielt Josef Huber aus Mamming von der fürstbischöflichen Regierung in Passau die Erlaubnis, auf passau¬ ischen Gründen bei Königstetten in Niederösterreich nach Donaugold zu waschen zu dürfen. Im ersten Jahre seiner Tätigkeit lieferte Huber 4 Lot (58 g) Waschgold zu einem Preis von 17 Gulden je Lot an das Rentamt Königstetten ab; nebenbei arbeitete er noch auf Gründen der Herrschaft Zwentendorf für den Baron Bartolotti. Durch den Erfolg ermutigt, beabsichtigte er, sich zur Aus¬ übung seines Gewerbes im benachbarten Langenlebarn seßhaft zu machen. Der damalige passau¬ ische Rentmeister erblickte offenbar in der Goldwäscherei eine einträgliche Einnahme und ließ nun

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