OÖ. Heimatblätter 1950, 4. Jahrgang, Heft 1

Oberösterreichische Heimatblätter Gold zu waschen; im Jahre 1577 erhielt ein Hans Lintner aus Au ein „Generale für die Goldgewinnung am ganzen Inn. Das in diesem Jahre gewonnene Gold entsprach dem Gewicht von 28 Dukaten (97.7 Gramm); es wurde von der kur¬ fürstlichen Münze um 37 Gulden 20 Kreuzer eingelöst. Unter Wilhelm V. (1579— 1597) scheint die uralte, seit dem Mittelalter herkömmliche Bergordnung in Verfall geraten zu sein; das Waschgold wurde nur zum geringen Teil abgeliefert und das Gewerbe litt unter ständigem Zwist der Goldwäscher untereinander, zumeist Streitigkeiten um die guten „Griese“ (gold¬ sandführende Schotterbänke). Diesen Unzukömmlichkeiten sollte eine Beschränkung der Zahl der Goldwäscher und die Festsetzung des Ankaufspreises auf 1 Gulden 15 Kreuzer abhelfen; jedoch vermochten diese Maßnahmen den völligen Nieder gang der Flußgoldgewinnung nicht mehr aufzuhalten; um die Jahrhundertwende (1600) war die Goldwäscherei am Unterlauf der Salzach und am Inn praktisch erloschen. Der tatkräftige Kurfürst Maximilian I. mühte sich zeit seiner Herrschaft um die Wiederhebung dieses Gewerbes. Er gab 1611 die Flußgoldgewinnung grund sätzlich an jedermann frei, bestand aber auf der behördlichen Anmeldung des Ge¬ werbes, dem Zehent und der Einlösung des Waschgoldes durch die zuständigen Rentämter. Um dem Goldwaschen einen besonderen Anreiz zu geben, erhöhte er den Ankaufspreis des Waschgoldes auf 1 Gulden 30 Kreuzer, später sogar auf 2 Gulden 15 Kreuzer. Zufolge diesen Maßnahmen wurde im Jahre 1625 die Goldwäscherei an der Salzach bei Raitenhaslach, Burghausen und Überackern, ferner am Inn bei Ötting aufgenommen; die Wirren des Dreißigjährigen Krieges brachten sie jedoch neuerlich zum Erliegen. Kurfürst Ferdinand Maria (1651 — 1679) nahm ob der Geringfügigkeit des Ertrages zunächst von der Einlösung des Goldes durch das Münzamt Abstand kehrte aber 1655, als sich die Goldgewinnung allmählich wieder hob, zu dieser den Goldwäschern sehr abträglichen Maßnahme zurück. Unter der Herrschaft Maxi¬ milian II. Emanuel (1679 — 1726) wurden zahlreiche Waschpatente für einzelne Flüsse wie auch Generalpatente, die sich auf ganz Bayern erstreckten, ausgegeben; sie waren zeitlich nicht begrenzt. Inn und Donau bildeten in jener Zeit meist ein einziges Los; die Isar hingegen, deren Schwemmland damals als besonders gold¬ hältig galt, war in vier Abschnitte eingeteilt. Von 1700 bis 1729 wurden von dem für Inn und Salzach zuständigen Rentamt Burghausen insgesamt 12 Wasch¬ patente verliehen, davon im Jahre 1705 vier in Ering, zwei in Burghausen und eines in Braunau. Da die Goldwäscherei in den meisten Fällen keinen richtiger Lebensunterhalt zu bieten vermochte, wurde sie gewöhnlich nebenbei von Schiffern, Fischern und Taglöhnern ausgeübt. Ungeachtet dessen machten manche Wäscher von ihrem verbrieften Recht, sich einen bis drei Knechte halten zu dürfen, Gebrauch. Bei Ering waren in jener Zeit mehrfach Angehörige der Familien Kneißl und Augenthaler, in Braunau der „Wurzel- und Kräutermann“ Georg Lipek tätig. Im Jahre 1718 wurden am Inn und an der Isar von zehn befugten Goldwäschern 22

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