Bausteine zur Heimatkunde Metzen Korn von Mocs, Komorn und Gran durchgeführt, wobei ihm für den Preßburger Metzen 1 fl 10 kr bezahlt worden waren 3). Nunmehr war den Ver¬ ordneten sehr daran gelegen, daß die Körner in bestimmter Frist und „wenn es noch ehenter möglich wäre, anherokommen“. Es handelte sich bei dem durch Scheibenpogen zu führenden Getreide um „pur lauteres Korn", bei dem durch die beiden anderen Schiffmeister zu führenden um Korn und Halbgetreide (Korn und Weizen). Die Gewichte der zu befördernden Getreidemengen berechnen sich auf 3200, beziehungsweise 32.000 und 4800 Wiener Zentner. Das Getreide war vertragsgemäß an das „Gestatt nacher Linz" zu überführen. Greifen wir den mit Rosenauer geschlossenen Vertrag heraus. Der Schiff¬ meister hat sich verpflichtet, ohne Verweilen einen vollständigen Schiffzug mit den erforderlichen eigenen Schiffen, Leuten und Pferden nach Pest zu stellen und dort das Getreide zu übernehmen, das in zwei Transporten heraufzuführen war Der erste Transport war „unter Begleitung Gottes“ bis Mitte Mai nach Linz zu stellen, der zweite gleich darnach im Verlaufe von zehn Wochen. Für Schäden durch seine oder seiner Leute Schuld hatte der Schiffmeister aufzukommen. Er wird aber entschädigt, wenn heftige Winde oder Wassergüsse die Schiffahrt über 24 Stunden behindern sollten, wenn die Schiffe wegen heftiger Stürme anzuländen gezwungen wären und „die Gestädten einfallete, dieserwegen ein Schiff unter Wasser gedrückt und versenkt würde, wenn ein Donnerblitz in ein Schiff einschlagete und solches andurch oder durch einen anderen Zufall Schaden leidete“, daneben aber auch, wenn im Neuhäusler Wasser wegen der daselbst verborgenen Bäume und Steinkugeln ein Schiff versenkt würde, was alles durch Zeugen „bewährt sein müßte. Für jeden niederösterreichischen Metzen Korn oder Halbgetreide er¬ klärten sich die Herren Verordneten 1 fl 28 kr zu zahlen bereit und zwar nach erfolgter Ablieferung, bei Schließung des Vertrages aber zahlen sie 8000 f. Antizipation aus. Je die Hälfte dieses vom Ständischen Obereinnehmeramte zu zahlenden Betrags ist bei Auszahlung „des 1. und 2. Schiffmüeths“ abzuziehen. Das Ein- und Ausladen des Getreides bestreiten die Verordneten auf eigene Kosten. Bei Anhaltung der Schiffe über drei Tage wird für Verfeierungszeit bezahlt und zwar für jeden Zillenknecht 30 kr, für jeden Reiter samt Pferd 1 fl 12 kr. Maut- und Roßgelder werden vergütet. Die Verordneten machen sich erbötig, erforderlichenfalls an die Behörde ein Ansuchen zu stellen, damit dem Schiffmeister Rosenauer gegen landesübliche Barbezahlung mit Leuten und Pferden hilfreich an die Hand gegangen werde. Ähnlich sind die Verträge mit Scheibenpogen und Raab, doch sind die Preise etwas anders. Scheibenpogen erhält für jeden Metzen 1 fl 20 kr, Raab 1 fl 24 kr. Dieser erhält auch eine Vorauszahlung von 1200 fl. Im Vertrag mit Scheiben¬ pogen ist nichts über allfällige Schäden im Neuhäusler Wasser erwähnt. Die Durchführung der Transporte erfolgte, soweit dies aus den Akten zu entnehmen ist, im allgemeinen zeitgerecht. Allerdings liegen nur die Abrechnungen 3) Ein niederösterreichischer Metzen sind 61,487 1, ein Preßburger Metzen 62,53 1. 345
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