OÖ. Heimatblätter 1949, 3. Jahrgang, Heft 2

Oberösterreichische Heimatblätter berücksichtigt, während der Mauerteil neben ihr mit 114 wieder genau stimmt (2% F = 113½ cm). Im Mittelfeld waren zwei Nischen zerstört, sodaß hier Messungen keine überzeugende Kraft hätten3). Im Ostfeld können, da der mittlere Nischenpfeiler ebenfalls zerstört war, wieder nur zwei Maße genommen werden: Die Gesamtbreite des Feldes 426 (10 F = 425) und der lichte Kantenabstand 313 (7½ = 311¾); die beiden kleinen Mauerstücke außen teilen die Dif¬ ferenz der beiden Maße genau: neben dem Quaderpfeiler 57, an der Ostwand 56 (1½ F = 562) 9). Für die Rundnischen des Chores ließ sich die Form aus dem Radius mit großer Sicherheit 1947 konstruieren (Abb. 3). Die damals gewonnenen Ziffern (mit Putz) entsprechen ebenfalls 127,.5), Pfeiler 46 (1. F 1 Z = 46.04), Hoch¬ genau den Fußmaßen: Seitennische 128 (3 F nische 138 (3¼F = 138.1). Südwand (Abb. 2 unten): Wieder im Westen beginnend, Seitennische 108 (2½= 106¼), Hochnische samt beiden Pfeilern 251 (6 F = 255), Mauerrücksprung 183 (nicht im Bestand ge¬ sichert, da der nächste Quaderpfeiler zerstört war; 4½ F = 191.2; Abweichung begründet wie an der Nordwand). Sehr zu beachten sind die Maße der beiden Pfeiler seitlich der Hochnische mit 46 und 89, Differenz also 43 (1F 1Z = 46.04, 2 F. 1Z = 88.5, Differenz 1 F. = 42.5). Für das Mittelfeld gilt das gleiche wie im Norden; die Breite der erhaltenen linken Seiten¬ nische ist wieder 108 (2½ F = 106½). Im Ostfeld ist hier mehr zerstört als gegenüber, da die neugotische Sakristeitür das östliche Mauerstück in Mitleidenschaft zog; immerhin bleibt offen¬ sichtlich, daß die Wand um etwa ½ Fuß verkürzt ist. Die einzig meßbare Strecke, der lichte Kanten¬ abstand bestätigt dies, da er nur 300 mißt (7 F = 297.5). Höhenmaße: Anfechtbarer sind Messungen des Aufrisses, da einerseits durch spätere Fenster¬ ausbrüche viel zerstört war, andrerseits ein verläßlicher Ausgangspunkt fehlt. Als solcher diente ja zweifellos der Fußboden. Nun fand sich aber vom karolingischen Fußboden keine eindeutige Spur. Das gotische Ziegelpflaster aber, das ungefähr in seinem Niveau gefunden wurde, mit dem karolingischen Fußboden einfach gleichzusetzen, wäre eine unwissenschaftliche Willkür. Wir be¬ schränken uns also zunächst auf jene 9 Maße, die im Bestand erhalten geblieben waren. Es sind dies die Kämpferhöhen der Nischen vom Parapet bis zum Bogenansatz. Jene der Südwand stimmen wieder erstaunlich gut: Seitennische im Westfeld 170 (4 F = 170); Hochnische daneben 297 (7 F = 297.5); linke Seitennische im Mittelfeld und jene im Ostfeld 211, 213, 212 (5 F 212.5). An der Nordwand ergeben sich Unterschiede; Voltosantonische 305 (7F 2Z = 304.6, er¬ wartet war aber 7 F = 297.5), rechte Seitennische im Mittelfeld an der rechten Kante 212 (5F = 212.5), gegenüber aber 200! Niedrige Rundnische im Ostfeld 209 (erwartet 5 F = 212.5). Das Fensterholz (Abb. 4): Wenn wir nun das Fußmaß von 42.5 cm bereits als gesichert annehmen, dann finden wir an der Tischlerarbeit des Fensterholzes eine weitere Bestätigung. Allerdings dürfen wir da weder vom Lichtmaß noch von der Stockbreite ausgehen, sondern vom Fensterfalz; maßgebend war also die Tafel des Verschlußmaterials (Glas?), die im Falz saß. Die Breite dieser Tafel läßt sich nachmessen, sie betrug 42.5 cm, also genau ein Fuß. Der oberste Abschluß des Fensters, der Scheitel des Bogens ist leider zerstört. Wenn wir aber den Bogen ergänzen, dann ergibt sich als Höhe, wieder einschließlich der Fälze oben und unten gerechnet 127 cm, also 3 Fuß. Weder im Lichtmaß noch im Stockmaß gerechnet, ergibt sich eine ganzzahlige Proportion. So bestätigt also auch die Fensterproportion, daß für die Berechnung die Fälze be¬ rücksichtigt waren, wobei eben ein Verhältnis der Höhe zur Breite wie 3: 1 zugrunde gelegt wurde Wir haben also 27 Einzelmaße nachgemessen und zwar horizontal alle Maße, vertikal nur jene, die im Bestand noch unanfechtbar gegeben waren. Dabei ergab 8) Für die Mittelfelder tritt als Ersatz der Messung die Entdeckung der Baunorm, s. u. *) Bemerkt sei, daß alle hier mitgeteilten Messungen im Jahre 1947 erfolgten, die Fest¬ stellungen über das Fußmaß aber erst ein Jahr später glückten, sodaß eine unwillkürliche Beein¬ flussung der Messenden durch die theoretischen Maße nicht in Betracht kommt. 158

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