Orel: Anton Bruckners Nachlaß Guthaben: bei der Depositenabteilung der österr.-ungar. Bank (dieses fehlt in der Nachlaßaufnahme, kam also wohl erst nachträglich heraus) und bei der österr. Bodenkreditanstalt im Gesamt¬ 1.541.64 fl betrage von. 18.503.59 fl Gesamtbetrag der Wertpapiere und Guthaben Die Nachlaßaufnahme verzeichnet noch eine hypothekarisch sichergestellte For¬ derung von 400 fl gegen Bruckners Schwester Rosalia und ihren Gatten Johann Huber. Im Vermögensbekenntnis wird diese Forderung als indebite aushaftend ausgeschieden. Die beiden Schuldner legten nämlich eine vom gleichen Tage wie der Schuldschein datierte Erklärung vor, laut der sie von der Rückerstattung des Darlehens befreit waren. In diesem interessanten Schriftstück heißt es: „Wir endesgefertigten Ehegatten Johann und Rosalia Huber, Besitzer des Hauses Nr. 127 zu Vöcklabruck verpflichten uns, unseren Schwager bzw. Bruder Herrn Anton Bruckner, k. k. Hoforganisten und Professor am Conservatorium in Wien, wonhaft in Wien I., Heßgasse 7 für alle Zukunft weder direkt noch indirekt um eine Unterstützung oder Einlösung von irgendwelchen von uns schuldigen Beträgen zu ersuchen, noch denselben in irgendeiner Angelegenheit weiters zu behelligen, nachdem dieß von unserem genannten Herrn Schwager rücksichtlich Bruder uns ausdrücklich verboten und von ihm nur gegen Übernahme der erwähnten Verpflich¬ tung und Ausstellung der speziellen diesbezüglichen schriftlichen Erklärung unserer¬ seits die Ausfolgung des heute von uns verbrieften Darlehens per 400 fl ÖWhrg. uns zugesagt wurde. Es wurde auch von unserem genannten Herrn Schwager bzw. Bruder in Aussicht gestellt, daß wir das obgedachte Darlehen per 400 fl nicht zu verzinsen und nicht mehr zurückzuzahlen brauchen, mithin er auf jedweden An¬ spruch auf das in Rede stehende Darlehen an Kapital und Zinsen zu unseren Gunsten verzichtet, wenn wir die laut dieser Erklärung übernommene Verpflich¬ tung zuhalten, was wir nochmals feierlich geloben. Das am 29. 9. 1887 in Vöcklabruck ausgestellte Schriftstück ist von den beiden Schuldnern und zwei Zeugen unterschrieben. Es scheint demnach, daß Bruckner von seiner Schwester Rosalia wiederholt um materielle Hilfe angegangen worden war und daß er sich mit diesem größeren Darlehen ein für allemal Ruhe verschaffen wollte. Denn in dem Schriftstück war festgesetzt, daß bei Bruch des darin enthaltenen Versprechens das Darlehen samt Zinsen sofort zur Rückzahlung fällig sein sollte. Die umständliche Ausdrucksweise, die keinerlei Unklarheit aufkommen lassen will, entspricht völlig der vorsichtigen, um nicht zu sagen mißtrauischen Art Bruckners. Von einer dauernden Verstim¬ mung zwischen den Geschwistern kann wohl, soweit spätere Briefe erkennen lassen, zwar keine Rede sein, aber in Geldsachen wollte Bruckner anscheinend auch keiner¬ lei „Winke mit dem Zaunpfahl“ von Seiten Nosalias verstehen. Am 3. Februar 1890 schreibt er an Bruder Ignaz: „Die Sali hat geklagt, daß sie dem Arzte 45 fl 121
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