OÖ. Heimatblätter 1949, 3. Jahrgang, Heft 1

Bausteine zur Heimatkunde Kind nach der Taufe in das Haus zurückgetragen wird, muß es mit Weihwasser besprengt werden. Die Alten kannten in ihrer Sorge um das Kind noch mancherlei Regeln: der Vater muß sich zum Taufgang ganz frisch anziehen, sonst wird das Kind schlampig; die Mutter muß dem Kind in das Ohr hineinbeten, damit es ein Gehör bekommt; die Trägerin muß mit dem Kinde schnell gehen, sonst wird es ein „Steher“ (langsamer Mensch). Wenn das Kind Fleisch zu essen beginnt, soll man ihm zuerst Fisch- oder Taubenfleisch geben, damit es „geschwind“ wird; unter einem Jahr soll man das Kind nicht auf Geld greifen oder durch ein Fenster schlüpfen lassen, sonst wird es ein Dieb; vor einem Jahr soll es das Kind nicht abregnen u. dgl. Die Pflege der Wöchnerin durch die Mutter öder eine andere Verwandte heißt „Besehen". Der Name kommt wohl daher, daß in alter Zeit die Verwandten gekommen sind, um das Kind zu besichtigen. Die Gevattersleute bringen bald nach der Taufe ein „Weisat“ (Zucker, Kaffee u. a.). Früher gehörte dazu auch eine Henne, die für die Wöchnerin zubereitet wurde. Die Henne sollte womöglich schwarz sein; wenn sie ein weißes Federl hatte, wurde es ihr ausgerissen. Auch die Verwandten und teilweise auch die Nachbarn gehen „ins Weisat“. Wenn das Kind sechs Wochen alt ist, bringen die Gevattersleute einen Stoff für das Sechs¬ wochengwandl und dazu verschiedene Kleinigkeiten. Zu Neujahr bekommen die Patenleute ein Gegengeschenk. Dieses „Neujahr“ wurde ehedem in der Neu jahrsnacht zugetragen. Noch um 1800 war es in der Pfarre Natternbach ge bräuchlich, daß der Vater des getauften und noch lebenden Kindes seinem Gevatter und seiner Gevatterin ein Geschenk machen mußte, das meist in Kleidungsstücken bestand und viel Geld kostete. Manches Ehepaar hatte keine andere saubere Kleidung als diese vom Kindesvater geschenkte. Durch die doppelten Gevatter¬ schaften haben sich diese Geschenke meist gegenseitig aufgehoben!). Der erste Kirch¬ gang der Mutter, bei dem sie vorgesegnet wird, heißt „Firigehen“ (Hervorgehen). Ihre Begleiterin muß sie „firiweisen“. Wenn das Kind zur Firmung kommt, muß es zuerst den Firmpaten um Übernahme dieser Stelle bitten („Göd'n bitten“). Der Firmling bekommt vor dem Weggehen ein „Drangeld“ (Angeld). Die Firmgeschenke, die in gewöhnlichen Zeiten in Gebetbüchern, Rosenkränzen, Taschentüchern, Wäsche- und Kleiderstoffen, Uhr u. a. bestehen, bekommt der Firmling zum Teil am Firmungstag, die eigent¬ liche „Göd'nsach“ aber erst zu Allerheiligen. Zu Neujahr bekommt der Firmgöd oder die Firmgod'n einen Neujahrswunsch, der früher fein säuberlich geschrieben wurde, und ein Gegengeschenk. Die Verbindung zwischen den Tauf- und Firm¬ paten mit Täuflingen und Firmlingen ist so stark, daß sie fast an die Blutsver¬ wandtschaft heranreicht. Uraltes Brauchtum umgibt auch die Hochzeit. Wenn zwei junge Menschen einig geworden und auch die Eltern einverstanden sind, werden die entfernten *) Pfarrer Joseph Fidelis Huemer, Historisch-topographische Beschreibung der Pfarren Natternbach und Neukirchen am Wald (1810, Handschrift im Pfarrarchiv. Natternbach), S. 15.

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