OÖ. Heimatblätter 1948, 2. Jahrgang, Heft 4

Wutzel: Eferding (903 — 905), auf sein Bestehen als wichtige Zollstätte oberhalb von Linz, auf die Notwendigkeit der Annahme, daß er im Raume von Pupping zu suchen sei 6) Ist er mit Eferding in Verbindung zu bringen? Die schriftliche Überlieferung gibt keinen Aufschluß. Nach der ersten Erwähnung 1067 finden sich weitere Urkunden von 1073 und 1075, Schenkungsbestätigungen für St. Nikola zu Passau aus den Händen der Päpste Alexander II. und Gregor VII.; Heinrich IV. gab dazu sein kaiserliches Wort. Um 1110 stellte nochmals Bischof Ulrich die rechtlichen und materiellen Grundlagen des Klosters her, wobei neuerlich Eferding genannt wurde. Das nächste Privileg für St. Nikola datiert vom 6. Mai 1144. Dieses ganze Schriftgebäude ist dürftig genug. Es berichtet bloß von einer geistlichen Stiftungs¬ angelegenheit, in der der Ort eine bescheidene Rolle spielte. Den Verstand wird deshalb das Gemüt unterstützen müssen und dieses empfindet auch bei dem Wenigen den Schauer der Geschichte. Es begleitet die Weinfuhre des Stiftes Kremsmünster, von Aschach (erwähnt 777 in der Kremsmünsterer Stiftungs¬ urkunde) durch Eferding nach Süden fahrend. Es nähert sich andachtsvoll dem un¬ scheinbaren Kirchlein zu Pupping, in dem 994 der hl. Wolfgang starb, in dem also ein Heiligenleben endete, das für unsere Heimat so bedeutend war, dessen Ant¬ litz später Michael Pacher in die hohe Auffassung der Kunst emporgehoben hat. Es ist ehrfurchtsvoll erfüllt von der Tatsache, daß in Schriftstücken der kaiserlichen und päpstlichen Kanzleien die zukünftige Stadt ihre frühen Erwähnungen fand. Obwohl die Stadtpfarrkirche die Blicke mit aller Macht auf sich lenkt, wenden wir uns zunächst dem Schlosse zu, da sich von ihm aus ein weiteres wichtiges Kapitel im Leben einer mittelalterlichen Stadt eröffnen läßt. Der Weg führt durch ein formschön wirkendes Schmiedeeisentor oder vom Hauptplatz her entlang gerader kurzer Baumreihen. Das Schloß ist heute eine vielgliedrige Anlage in der Nordostecke der Stadt, bewußt abgerückt von den Bürgerhäusern, ein reicher Hort geschichtlicher Erinnerungen. Weit reicht der Bau in den Schoß der Zeit zurück. Seine Besitzerreihe: Bischöfe von Passau — Grafen von Schaunberg — Herren von Starhemberg ist schicksalhaft für die Stadtgeschichte gewesen. Der moderne Betrachter kann dieses historische Faktum nur zweifelnd hinnehmen und wird es ungenügend zu begreifen versuchen. Ihm ist jede Stadt ein Glied des Staates, dem dieser einige Verwaltungsaufgaben überlassen hat. Eine „private“ Stadt¬ herrschaft ist für ihn unvorstellbar. Die mittelalterliche civitas gehörte aber nicht allein einem Staate an, den es in diesem Sinne noch gar nicht gab, sondern vor allem einem Stadtherrn. Dieser verlieh ihr Privilegien, Gnaden, Confir¬ mationen ihrer alten Rechte, er schützte sie in ihren Fehden. Sie war dafür wirtschaftlicher Mittelpunkt seines Herrschaftsbereiches. G. v. Schmoller sieht sogar in den aufsteigenden Gegensätzen zwischen Stadt und Grundherrn, in dem Herauslösen der Städte aus größeren Territorialkörpern den Verlust bedeutender *) J. Zibermayr, a. a. O., S. 316 f. Zu den folgenden Ausführungen über die erste schrift¬ liche Erwähnung Eferdings vgl. O. Wutzel, Bevölkerung, Recht und Verfassung der Stadt Eferding in Oberösterreich, Innsbrucker Diss. 1946, Anm. 32. 293

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