Oberösterreichische Heimatblätter wurden bedeutungsvolle Glieder im Stadtleben. Fleißige und gläubige Meister erbaten in ihnen von Gott und seinen Heiligen den Schutz ihrer Arbeit und opferten zum Dank für das Wohlgelingen des täglichen Werks. Freiwillig ver¬ banden sie sich in Gesetzen, die Alltag und Festtag sicher umrahmten. Gebet und Opfer für die Arbeit mögen früh zur Ordnung ihres Ablaufs angeregt haben. So entstanden die Arbeitsregelungen, die sich um Meisterprüfung, Lehrlingsaus¬ bildung, Gesellenhaltung und Verhinderung von Arbeitsvergehen kümmerten. Die Seele der Menschen formte hier gemütvolles Brauchtum, das tief in das Leben des einzelnen eingriff und den Festen eine vorgeschriebene, derb-heitere Form gab Man schritt aber nicht nur zu Gewerbeordnungen, die auch wir verstünden, sondern zu allgemeinen Lebensordnungen, die der heutige Geist nicht dulder würde. In diesen Regeln zu Manneszucht und Gottesfürchtigkeit lag der Wille zu fester Erziehung. Erste soziale Gesetzgebung können die Artikel der Ordnungen über Gesellen und Lehrjungen genannt werden. 1610 schlossen die Hafner ihrem Privi¬ legienentwurf 26 Punkte über die Knechte an. Diese gehörten vollgültig zur Zeche, wählten einen eigenen Zechknecht, hatten Knechtbüchse und Knechtbuch. Ein ordent¬ liches Arbeitsverhältnis mußte auf ein halbes Jahr geschlossen werden, Wander¬ arbeit war von 14 zu 14 Tagen aufzudingen. Die Ordnung gewährte Schutz vor Sonntagsarbeit, die Lehrjungen sollten nicht zu häuslichen Verrichtungen mi߬ braucht werden. Für Zechversammlungen galt Waffenverbot, der Ehre des Knechts wurde der Ruf seines Werkplatzes, die Abscheu vor Unzucht, die Enthaltung von Rumor und unerlaubtem Spiel eingeprägt. Mit der straffen Zunftorganisation fielen den Handwerken schließlich noch Auf¬ gaben der Stadtverwaltung und leichteren Stadtjustiz zu. Ihre Zechmeister waren die Markt-, Wirtschafts- und Gesundheitspolizei, wie sie auch Kleinrichter in Gewerbesachen waren, die heute unter den Begriff „Polizeistrafen“ kämen. Die Zechlade stellte das Symbol der Gemeinschaft der Zunft dar. Vor offener Lade wurde „gehört, vertragen oder verabschiedt“, ihr Schlüssel lag in den Händen des Zechmeisters, der in freier Wahl zum Vorsteher erhoben wurde. Die Hand¬ werksherberge bildete den Versammlungsort und das Heim für die Wander gesellen. Die Zechraittung geschah am großen Heiligentag der Gemeinschaft, meist am Fronleichnamstag. Die Geldgebarung buchte als Einnahmen hauptsächlich die Aufnahmegebühren, die Meisterprüfungsgelder und die Jahresbeiträge jedes ein¬ zelnen Mitgliedes, auch die Aufding- und Müßigspruchkreuzer der Lehrjungen, daneben die Strafgelder. In älteren Zeiten galten allein die Wachsstrafen, die bald mit Geldbußen ergänzt wurden. Ausgaben waren die Verpflichtungen gegen die Herrschaft, Fürsorgeunterstützungen und laufende Summen für die Erhaltung der gemeinsamen Handwerkseinrichtungen und zur Durchführung des religiösen Brauchtums. Nun erst wird der Gang zur Stadtpfarrkirche ein ernstes Erlebnis. Wohl hat der Schaunberger Siegmund den Auftrag zum gotischen Neubau ge¬ 304
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