OÖ. Heimatblätter 1948, 2. Jahrgang, Heft 3

Wintermayr: Die Benediktiner-Abtei Mondsee Heinrichs Regierung die Ausbreitung der Cluniazensischen Ideen und so hatte bereits in den ersten Jahrzehnten des 11. Jahrhunderts die Reform weite Kreise der deutschen Kirche erfaßt 25). In langsam mühevollem Ringen wurde der Boden bereitet für jene tiefgreifenden politischen Umwälzungen, die das alte Gefüge des Reiches in seinen Grundfesten erschütterten. Denn über die disziplinäre Reform hinaus erstrebten die Cluniazenser die Loslösung der Klöster und Abteien aus königlicher oder bischöflicher Unterordnung und die direkte Unterstellung unter den päpstlichen Stuhl als Schützer und Obereigentümer des Klosters. Als wert¬ volle Frucht der Cluniazenser Bestrebungen erlangten die Eigenklöster zunächst die Nutzungsrechte an ihren Besitzungen, die dadurch der freien Willkür der Kloster¬ herrn entzogen wurden. In diesem Sinne konnte Mondsee von Heinrich IV. 1104 ein Diplom erwirken, wodurch es sich das Nutzungsrecht an den von Regensburg entfremdeten Besitzungen, besonders an der reich dotierten Pfarre Straßwalchen sichern wollte. Im Verhältnis zum Hochstift war in dieser Zeit jedenfalls eine merkliche Entspannung eingetreten; die erstarkende Selbständigkeit Mondsees äußerte sich dabei vorzüglich in dem Wiederaufleben der seit 829 unterbrochenen urkundlichen Überlieferung. Das Kloster führt wieder sein eigenes Traditions¬ buch, das bezeichnenderweise als erste Notiz die Schenkung des Wolfgangsee¬ Forstes vom Jahre 829 nachträgt. Damit aber begann zugleich das zähe Ringen mit Regensburg um diesen Besitz, in dessen Nutzgenuß Mondsee erst 1184 gelangte? Besonders günstig für Mondsee erwies sich die Besetzung des Regensburger Bistums mit Chuno I. (1126 — 1132), dem früheren Abt von Siegburg und eifrigen Anhänger der Cluniazenser Reform, der alsbald den Professen des Siegburger Reformklosters Konrad Bosinlother (1127 —1145) als Abt in Mondsee einsetzte. Dieser begann seine Wirksamkeit vorerst mit der Reform der Ordensdisziplin auf der Grundlage der Siegburger Statuten und setzte sodann seine ganze Kraft daran, den gefährdeten Besitzstand des Klosters zu sichern und die seinerzeit entzogenen Güter wieder zurückzugewinnen. Ein zweites Traditions¬ buch, das in dieser Zeit angelegt wurde, sollte dem schriftlichen Beweis der Besitz¬ und Rechtstitel dienen 27). Überaus wertvoll für die weitere Entwicklung wurden die erfolgreichen Bemühungen Konrads um die rechtliche Selbständigkeit gegen¬ über Regensburg. Durch die Bulle Innozenz II. (1142) konnte er Mondsee und seine Besitzungen dem päpstlichen Schutze unterstellen und zugleich das wertvolle Recht der freien Abtwahl sichern. Damit aber hatte das bischöfliche Eigenkloster seine Fesseln gesprengt und den Weg zu einer größeren Selbständigkeit beschritten 28) 25) Hauck, Bd 3 G. 457. 26) J. Zibermayr, Landesarchiv, S. 2. 27) K. Schiffmann, Ein Mondseer Urbarfragment aus dem 12. Jahrhundert, Archiv für österreichische Geschichte Bd 89 (1901) S. 359. 28) J. Zibermayr, St. Wolfganglegende, S. 19. 199

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