OÖ. Heimatblätter 1948, 2. Jahrgang, Heft 3

Bausteine zur Heimatkunde ein, sah-seine Hoffnungen jedoch insoferne getäuscht, als der Taler „wider männig¬ liches verhoffen . .. noch höher gestigen“ war, statt an Wert zu verlieren 22) Als am 1. Juli 1623 auch die Witwe Susanna Megiser verstorben war, beauftragten die Verordneten abermals Brassicanus und Zorer mit der Besorgung von „Sper vnd Inuentur“ des Nachlasses. Die Verhältnisse lagen ähnlich wie bei ihrem Gemahl: Zahlreiche Gläubiger fanden sich ein und „molestierten Stände und Verwalter „fast täglichen ihrer Schuldt anforderung halber“. Um wenigstens den wichtigsten Verpflichtungen nachkommen zu können, sahen sich Brassicanus und Zorer schließlich gezwungen, da sich „bey der verstorbenen Wittib so vil gelt in bereitschaft nit gefunden“ und der Nachlaß „sehr gering" war, einen größeren Betrag selbst „spendirn vnd herleihen“ zu müssen. Trotz ihrer Bemü¬ hungen fanden die Verordneten am 19. Jänner 1624 Grund zu bemängeln, „daß das Leingewandt vnd anders noch ungeseübert übereinander ligen thuet“ und gaben ihnen den Auftrag, „sie sollen di sachen seübern vnd alsdann schäzen lassen was sie mochten werth sein“43). Im Interesse endlicher Befriedigung der „credi¬ tores“ beauftragten die Verordneten auf Ansuchen der „Gerhaben“ mit Beschluß vom 28. Juni 1624 zusätzlich noch den „Secretarius“ Hans Georg Ernst mit der Abwicklung der Geldgeschäfte“4). Das Jahr 1624 sollte jedoch für Brassicanus noch eine andere einschneidende Wendung bringen. Ein kaiserlicher Befehl hatte gleichzeitig mit dem Verbote der evangelischen Religion auch die Schließung der Landschaftsschule angeordnet. Den Lehrkräften stand es frei, sich entweder bis Östern 1626 wieder zur katholischen Kirche zu bekennen oder aber das Land zu verlassen. Brassicanus sowie sein Kollege Zorer hatten sich für letzteres entschieden. Im Februar 1625 richteten sie ein Gesuch an die Verordneten, sie ihrer „Gerhabschaft" zu entheben. Mit wenigen aber eindringlichen Worten begründet Zorer ihre ge¬ meinsame Bitte und legt gleichzeitig sein und überhaupt der glaubenstreuen Be¬ völkerung Schicksal dar: Es ist den Ständen bekannt, schreibt er, „daß mein mit gerhaber Johann Krautt auß disem Landt hinwegget, Ich auch der Zeit kheine würkhliche dienst mehr, noch andere Handtierung nicht hab, daruon ich allhier, mir, meinem Weib und Khündern, vnser tägliches Brodt gewinen khönne, vnd nottürftiglichen vmb politische Dienst, wo ich auch durch Göttliche prouidenz gleich hier oder Anderer orthen solche bekhomben khan, mich bewerben mueß, vnd also selbsten nicht wißen khan, wo Ich heundt oder morgen verbleiblich sein möchte. Sie sind „biß dato, mit müehe vnd versaumbnus“ ihrer „eignen priuat Sachen ihrem Auftrag „als gehorsambe Diener getreulich“ nachgekommen und bitten daher, ihnen nach vorgenommener Prüfung ihrer „Gerhabschaftsraittung“ den Raitschein“ ausstellen zu lassen; ein Ersuchen, dem die Stände anstandslos nachkamen. 22) Bericht vom 15. Februar 1625 (Landschaftsakten, a. a. O.). 43) Bescheidprotokolle 9, folg. 2’. *) Bescheidprotokolle 9, fol. 36’. 265

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2