OÖ. Heimatblätter 1948, 2. Jahrgang, Heft 3

Oberösterreichische Heimatblätter die in die Klostermark eingedrungen waren, sich von der Plünderung und Brand¬ schatzung des Klosters durch Zahlung einer beträchtlichen Geldsumme abhalten ließen. Weit unheilvoller als durch die wirtschaftlichen Auswirkungen der Refor¬ mation, wurde Mondsee durch deren geistige Folgeerscheinungen betroffen. Der zu¬ nehmende Haß und die Entfremdung des Volkes gegenüber Priester- und Ordens¬ beruf wirkte sich besonders im Mangel an geeignetem Nachwuchs aus und bald sank die Zahl der Konventualen auf einen Mindeststand. Die Visitation im Jahre 1566 fand im Kloster außer dem Prälaten nur mehr zwei Patres und einen Novizen 65). Der sonstige Befund war nicht ungünstig; täglich wurde noch ein Amt zelebriert, das Gesinde lebte in Zucht und Ordnung und auch der Schulunterricht wurde noch aufrecht erhalten. Beanständet wurde jedoch der Überfluß an Dienst¬ personal, der übermäßige Verbrauch an Speise und Trank, sowie das Fehlen eines ordentlichen Urbars. Der rasche Verfall der noch wenige Jahrzehnte zuvor blühenden Abtei war vor allem durch die Verpachtung dieses Gebietes an Salzburg gefördert worden, da bis zu dessen Rückgabe an Österreich (1565) der kaiserlichen Klosterratskommission die Möglichkeit, einzugreifen, benommen war. Mondsee in der Gegenreformation Den Tiefpunkt des Verfalls von Kirche und Ordensleben schildert die Kloster visitation des Jahres 1566; von da an begann das von Kirche und Staat gemeinsam geführte Reformwerk zur Rettung des gefährdeten katholischen Glaubens. Besonders schwierig lagen die Verhältnisse im Lande ob der Enns, wo die kirchliche Organisation weder über einen Bischofsitz, noch über einen eigenen Landesbischof verfügte. Hier lastete die Durchführung des Erneuerungswerkes hauptsächlich auf den alten Landklöstern, von deren Wiederaufrichtung somit im wesentlichen das Schicksal der katholischen Kirche und Lehre abhing. Diese Klöster vermochten, politisch wie wirtschaftlich, in ihrer Gesamtheit als Prälatenstand im Rahmen der landständischen Verfassung, wie jedes für sich als Grundherrschaft gegenüber seinen Holden und Untertanen, den Katholizismus gegen das andrin¬ gende Luthertum wirksam und nachdrücklich zu verteidigen. Die Besetzung der Prälaturen mit geeigneten, verläßlichen Männern, eine den katholischen Landes¬ herrn nicht minder wie die Kirche berührende Frage, fand durch die vom Klosterrat bevorzugte Einsetzung von Prälaten aus fremden Klöstern eine zeitbedingte Lösung. Auch Mondsee erhielt in dieser Zeit vielfach solche Abte und Administratoren; Professen aus Formbach, Lambach, Niederaltaich bemühten sich um das verfallende Kloster. Eine glücklichere Zeit begann erst mit der Regierung des tüchtigen, aus Niederaltaich berufenen Georg Hieronymus Gulden (1584 — 1592) 66). 65) Fünf Patres waren abgefallen und hatten das Kloster verlassen, zwei kehrten wieder zu¬ rück. K. Eder, Das Land ob der Enns vor der Glaubensspaltung (Linz 1933), S. 209. 66) Schmid, Ig 4 S. 100. 208

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