Lebensbilder Namen fest mit der oberösterreichischen Landesgeschichte, für die er ein wichtiges Kapitel eröffnete und für die weitere Niederschrift dieses Kapitels entscheidende Richtlinien gab. Jede heutige Forschung über die oberösterreichische Landesordnung müßte an ihn anknüpfen. Er hat ihr die mühevolle Vorarbeit geleistet, die jetzt nur mehr Ausführung und Einzelforschung bräuchte. Graf Chorinsky legte schon fest, daß in Oberösterreich die juridische Kodifikationstätigkeit des 16. Jahr¬ hunderts in vielen Punkten anders war als in Niederösterreich. Wir finden nicht diese Vielzahl von Entwürfen, diese Verwirrung der sich ständig ablösenden Fassungen. Die Arbeit setzte frei¬ lich erst im späteren 16. Jahrhundert ein, fand aber bald nach ersten Ansätzen ihren Meister in dem Rechtsgelehrten und praktischen Juristen Dr. Abraham Schwartz, der von auswärts kam und als Landfremder ein großes vaterländisches Werk schuf. Die Erforschung des Bildungs ganges dieses Mannes, seine Persönlichkeit und Herkunft, galten deshalb Graf Chorinsky be¬ sonders wichtig zum Erkennen von Wesen und Eigenart des obderennsischen Gesetzwerkes. Seine Anregungen verwertete Dr. Krackowizer zu einem längeren Zeitungsartikel, in dem einige ur kundliche Belegstellen über diesen frühen Juristen des Landes zusammengestellt wurden.*) Zu weiteren Ergebnissen ist die heimatliche Rechtsgeschichte bis heute nicht gelangt. Aus dem stän¬ dischen Archiv im oberösterreichischen Landesarchiv wird in dieser biographischen Frage sicherlich noch viel zu gewinnen sein. Als weitere methodische Notwendigkeit forderte Graf Chorinsky die Sammlung der vielen Handschriften der Landesordnung, ihren Vergleich und die Erstellung eines Idealtextes. In der Würdigung des obderennsischen Gesetzwerkes fand der Forscher schöne Worte. Er hob hervor, daß in ihm die Eigenart des Landes voll zum Ausdruck käme, und betonte, daß sein juridischer Wert über die niederösterreichischen Fassungen zu stellen sei, daß sogar der obderennsische Text auf spätere Versuche in Niederösterreich unter Leopold I. gewirkt habe. All diese Angaben wären gewichtig genug, um zur Fortsetzung der Chorinskyschen Arbeit anzuregen Die heimatliche Rechtshistorie hat erst in jüngster Zeit durch die Untersuchungen von Dr. Klein-Bruckschwaiger über Veit Stahel und seinen Landtafelentwurf einen weiteren Schritt über diese Ergebnisse hinaus gemacht. *) Dem Kernproblem selbst, der Landesordnung, ist sie bis heute nicht gerecht geworden. Zu erwähnen bleibt noch die Einsicht, die Graf Chorinsky über die Wirksamkeit der Landes¬ ordnung gewann. Er stellte fest, daß der Text auch ohne kaiserliche Sanktionierung als Ge wohnheitsrecht im Lande galt und damit ein praktisches Gesetzbuch, nicht allein ein theoretisches Werk war. Überblickt man zusammenfassend all diese Forschungsergebnisse, so muß man sie für die oberösterreichische Landesgeschichte als bedeutend und sehr ausbaufähig bezeichnen. Ein wert¬ volles Vermächtnis liegt hier unberührt. Der damalige Landesgerichts-Präsident in Linz Derleth erließ wohl am 26. Februar 1895 einen Aufruf an die oberösterreichischen Juristen, die Chorinsky'schen Anregungen aufzugreifen und eine ähnliche Arbeitsgemeinschaft zu bilden, wie sie in Nieder¬ österreich seit Jahren wirkte. Nichts ist bekannt, daß dieser Ruf tieferes Gehör gefunden hätte. Die Bände der Sammlung Chorinsky sind heute wenig beachtete Archivstücke, der Name Chorinsky selbst ist höchstens einem kleinen Kreis bekannt. Nur im Salzkammergut blieb er erhalten durch die Chorinsky-Klause im Weißenbachtal, das bei Anzenau vom Trauntal aufgenommen wird, die Klause ist eine zu Anfang des 19. Jahrhunderts erbaute Holzschwemmvorrichtung. Doch be¬ trifft diese zufällige Erinnerung nicht den Rechtshistoriker Chorinsky, sondern seinen Großvater Ignaz Karl Chorinsky*), der als Hofkammerpräsident diese Anlage einstmals besuchte. Dr. O. Wutzel (Linz *) Ferdinand Krackowizer, Dr. Abraham Schwarz, Linzer Zeitung Nr. 58 vom 10. 3. 1895. 5) Franz Klein-Bruckschwaiger, Veit Stahels erster Landtafelentwurf für Österreich ob der Enns, Jahrbuch des Oberösterreichischen Musealvereines Bd 92 (Linz 1947) S. 215 ff. *) Carl Schraml, Das oberösterreichische Salinenwesen von 1818 bis zum Ende des Salz¬ amtes im Jahre 1850 (Wien 1936) S. 6, 114, 374.
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