Oberösterreichische Heimatblätter Groschen besitze, um zu zahlen. Er fügte aber hinzu, daß der Wirt es nicht zu bedauern habe, ihn bewirtet zu haben, denn er werde heute noch hundertfach entschädigt werden. Den Wirt, der weniger über die Zechprellerei als solche, als vielmehr über die anmaßend große Zeche empört war, beruhigte dieses Versprechen nicht, sondern machte ihn nur noch wütender und seine Flüche begleiteten den Burschen länger, als er sie hören konnte. In der ersten Stunde nach Mittag aber sah der erstaunte Wirt, wie die Wege, die auf sein Haus zuführten, von Menschen wimmelten, und bald fehlte es an Tischen und Stühlen und bald auch — leider — an Speise und Trank. Und die Leute erzählten: In den Mittagsstunden war ein Handwerksbursche nach Puchheim gekommen und hatte einen, der ihm gerade begegnete, gefragt, ob er es schon gehört habe: der überhängende Felsen, unter dem die Rabensteinmühle erbaut war, sei abgebrochen und auf das Haus gestürzt. Bald erzählte es einer dem anderen, ohne schließlich die Herkunft der Nachricht zu kennen, und so wan¬ derten die Puchheimer und die sonst noch von dem einzigartigen Ereignis Kunde erhalten hatten, in den ersten Nachmittagsstunden zur Rabensteinmühle, die nie vorher und nie später so viele Gäste gesehen hat. So hat der Schelm seine Rechnung beglichen oder vielmehr begleichen lassen. Dr. A. Achleitner (Gmunden) Lebensbilder Karl Graf Chorinsky Aus dem reichen Arbeitsfeld der österreichischen Rechtsgeschichte ragen drei Leistungen des 19. Jahrhunderts besonders hervor. Zwei davon haben bleibende Wertschätzung errungen: die Ausgabe der österreichischen Weistümer, von der Wiener Akademie der Wissenschaften am 7. 1. 1864 beschlossen, heute noch nicht vollendet, und die Landgerichtskarte des historischen Atlas der österreichischen Alpenländer, von dem St. Florianer Historiker Chmel im Jahre 1847 angeregt und um die Jahrhundertwende schließlich von Eduard Richter in Arbeit genommen. Die dritte bedeutende rechtshistorische Unternehmung, die Chorinsky-Sammlung lithographierter Mitteilungen und Abschriften, betreffend neuere österreichische Rechtsquellen, ist mit dem Tode ihres Begründers Karl Grafen Chorinsky*) [+ 10. Juli 1897] in Vergessenheit gesunken. Per¬ sönlichkeit und Werk verdienen ihren Platz in Oberösterreichs Ehrentafel. Das Werk für sich ist ein von starkem wissenschaftlichen Leben erfüllter Torso, der Erweckung und Vollendung verlangt. In ihm ist ein Programm eingeschlossen, das wertvolle Früchte zeitigen könnte. Das Geschlecht der Chorinsky war polnischer Herkunft, hatte sich im 15. Jahrhundert in Mähren ansässig gemacht und stellte seinen Landesherren viele treue Staatsdiener, die mit *) Die Quellen zu diesem Aufsatz sind: Graf Karl Chorinsky, Die Erforschung der öster¬ reichischen Rechtsquellen des 16. und 17. Jahrhunderts (Linz 1895); Theodor Motloch, Carl Graf Chorinsky, Ein Nachruf (Wien 1898); Gothaisches Genealogisches Taschenbuch der gräflichen Häuser (1898), S. 206 ff. 68
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2