Oberösterreichische Heimatblätter Gebrechen abgeholfen und somit das Theatre zu allgemeiner Belustigung und Unterhaltung eingerichtet werden solle. Gleichwie nun durch die Mehrheit deren Stimmen alles bei diesen Zusammentretungen abgetan werden solle, als wird in dem Personale ohne solcher weder jemand aufgenommen noch abgedankt werden. Die dermalige Impressa verspricht sich allen Beistand von dieser Theatral¬ Societät, umsomehr, daß die dahin eingeladenen Gönner sich der Protection des Theatri unterziehen werden .. „ und dem Publico verständlich machen, daß die Intention derselben sei, jedermanns Verlangen, wann es möglich ist, zu contentiren. Beschiehet demnach die Einladung zu gedachter Theatral-Societät und Anteil an der Impressa an Se. Excl. P. T. Herrn Landeshauptmann, titl. Herrn Franz Grafen von Hohenfeld 10), Herrn Carl Grafen v. Fieger11), Herrn von Patuska 12) Herrn von Sonnenstein 13), Herrn von Dornfeld14), mit welchen sich die dermalige Impressa zu associieren wůnschet. Thürheim genehmigte diesen Vorschlag, sicherte seine vollste Förderung und finanzielle Unterstützung zu und trat selbst in die Sozietät ein. Damit hatte die Theaterunternehmung den erwünschten offiziellen Charakter erhalten, denn „die wirksame Unterstützung des allergnädigst vorgestellten Oberhauptes des Landes allein kann den Vorschub machen, daß sich jene Unternehmungen, welche die Be¬ angenehmung des Publici erfordern und dadurch vielen Anstößigkeiten unter¬ worfen sind, standhaft und aufrecht erhalten können“. In dem Dankschreiben der Theaterunternehmung an Thürheim vom 4. April 72 werden die Satzungen der Sozietät noch in einzelnen Punkten erläutert: Da aus wirtschaftlichen und künstlerischen Gründen mit der Stadtgemeinde als Verpächterin des Theaters, mit den Schauspielern, Tänzern und Musikern Jahres¬ verträge abgeschlossen werden müßten, habe auch die Mitgliedschaft bei der So¬ zietät mindestens ein volles Jahr zu dauern. Die Deckung des Abganges könne nach Abschluß der Jahresrechnung erfolgen, doch wird die Form der vorschu߬ weisen Kapitalseinlage vorgeschlagen. Über das Theaterpersonal wird die Sozietät Richter sein, die wieder die k. k. Landeshauptmannschaft als ihren Oberrichter anerkennt. Niemand werde Bedenken tragen, im Oberhaupt des Landes, wenn selbes auch in gewissem Maß Anteil in der Gesellschaft nimmt, seinen Richter anzuerkennen. 10) K. k. Kämmerer. 11) Johann Karl Graf Fieger (Füeger, Füger) v. Hirschberg, k. k. Kämmerer, Landrat des Herrenstandes, Besitzer der Herrschaft Tollet und des Ruflinger Amtes bei Linz. Sein Sohn Franz Graf Füger (1764—1849) war 1804—1811 und 1815 —1818 Direktor des Linzer Landestheaters, der letzte der adeligen Linzer Theaterunternehmer. Er begründete 1806 das selbständige Theaterorchester in Linz und leitete 1811 —13 das Brünner Theater. 12) Ehrenreich Edler von Bartuska (Partuska), Landrat des Ritterstandes, Kreishauptmann des Hausruckviertels. 13) Josef Zacher von Sonnenstein, Landrat des Ritterstandes, Kreishauptmann des Traun¬ viertels. 1) Johann Georg Edler von Dornfeld, Landrat des Ritterstandes, landeshauptmannschaft¬ licher Sekretär.
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