Brosch: Litzlberg und Lützlburg sondern verankert nur längst eingebürgerte Bewandtnisse und Zustände in Rechts¬ formeln. Das ganze hohe Mittelalter hindurch, d. i. vom 10. bis zum 13. Jahr¬ hundert, war der zahlreiche Stand der nur passiv lehensfähigen, also nur über den eigenen Schild verfügenden ehrbaren Knechtes), Edelknechte, Ritter oder Milites als Lehensleute des Landesfürsten oder des Hochadels aus der unerschöpflichen Masse der Unfreien und minderfreien Kopfzinspflichtigen in dem sich stetig voll¬ ziehenden Wandel im Gefüge der gesellschaftlichen, zugleich aber auch politischen Schichten emporgestiegen *) und hatte damals auch unser Land mit seinen ein¬ fachen Kleinburgen ohne Zwinger und Vorwerk10), den Burgställen übersät. Es sind jene, vom österreichischen Landrecht von den großen Felsen- und Wasser¬ burgen des Herrenstandes wohl unterschiedenen Wehrbauten, die auch der geringste Ritter auf seinem Eigen zu ebener Erde, zwei Gaden, d. h. Stockwerke hoch und mit Wehrgang und Zinnen versehen erbauen und als „begraben“, d. h. mit Ab¬ schnittsgraben begabtes Haus, mit einem Graben von neun Schuh Weite und sieben Schuh Tiefe umgeben durfte, ohne dabei an eine besondere Erlaubnis des Landesherrn gebunden gewesen zu sein 11). Ihr Erbauer war nicht immer wohl¬ habend und so fiel die Burgstelle häufig sehr bescheiden aus. Obwohl nicht das feste, sondern lediglich das landesunmittelbare Adelshaus, ein freies Heim, als die äußere Bedingung der Mitgliedschaft zur Landgemeinde galt 12), mag doch so manche Kleinburg eher eine Art Standeserfordernis, Brauchtum und Sitte jener Zeit und Schichte befriedigt, als tatsächlich wirksamen Schutz geboten haben. Vielleicht zeigt das „Weierhäuschen“ von Albrecht Dürer ein Gebilde dieser Art. Ähnlich schwache Wehranlagen mögen z. B. in Grub bei Altenfelden und in Wolfstein bei Kematen an der Krems gestanden haben, wo noch mondförmige Teichreste vorhanden sind. Und so kommt es, daß von den meisten Kleinburgen nur noch die mit ihrer Anlage verbundene Erdbewegung der Vernichtung entging und als letztes Überbleibsel und Denkmal vor uns liegt. Kleine Ritter besaßen ihr Gut manchmal innerhalb einer bäuerlichen Dorfflur in Gemengelage. Im Falle Aichberg jedoch hat es ganz den Anschein, als hätten sich die Alhartinger, als sie aus ihrer einstigen Dorfgenossenschaft zu Rittern auf¬ rückten, auch räumlich aus ihrer bisherigen Umwelt gelöst, von ihr abgesetzt und zugleich ihrem Herrn, dem Landesfürsten, dadurch näher verbunden, daß sie sich im landesfürstlichen Kürnbergforst 13) ihr Ansiedel als Rodegut aus der ersten Hand, der der Natur nahmen, aus grüner Wurzel schufen, um ein von vornherein freies Eigen zu gewinnen und so aus der Gebundenheit von Hofgenossenschaft und 8) O.-H. Urkundenbuch Bd 6 S. 105. *) A. Dopsch, Herrschaft und Bauer in der deutschen Kaiserzeit (1939) S. 35. 10) J. Cori, Bau und Einrichtung der deutschen Burgen im Mittelalter (1899) S. 155. 11) Adler, a. a. O. S. 47 f.; S. 68: „Edelmannsitz und Burgstall“ a. 1618. 12) O. Brunner, Land und Herrschaft 3. Aufl. (1943) S. 293. 13) Parzelle 410 „Kaiserwald“ erinnert neben Kaiserplatzl, Kaiserstiegl und Kaisergattern am Renzing (erwähnt von K. Karning, „Der Kürnberg bei Linz" in „Heimatland“ 1933 Nr. 26) daran, daß Forst und Jagd bis 1749 kaiserlich gewesen waren. 295
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