OÖ. Heimatblätter 1947, 1. Jahrgang, Heft 4

Oberösterreichische Heimatblätter bleibt hingegen, ob das genannte Ansiedel der Alhartinger in unserem und keinem andern Aichberg gelegen hatte. Solche Zweifel werden aber durch spätere Wil¬ heringer5) Aufzeichnungen zerstreut. Ein Verzeichnis der Holden und Zinsleute im Pantading-Buch aus der Zeit vor 1523 erwähnt unter „Amt beim Kloster“ und Alharting den Mair zu Aich¬ berg. Im Urbar 1523 lesen wir auf fol. 9 unter Alharting folgendes: „Mair zu Aichperg in Lewnnting' pfarr von hoff vnd zehenden daselbst diennt 7 tl d.“ Und im Urbar 1542 lautet die Eintragung auf fol. 8: „Alharting in Lanndinger pfahr Mayr zu Achperg jn Leondinger pfahr ligt auf dem Khürnberg, vermag somit dienst nit allen zu geben deß wildtprets halben, ist ihm lassen an 5 fl, —. d. Diesen ermäßigten Gesamtdienst verzeichnet auch noch der Theresianische Kataster. Im Urbar 1560 und in allen folgenden ist der Mair zu Aichberg nicht mehr enthalten, auch sind alle oben genannten Erwähnungen durchstrichen. Der Hof mußte also zwischen 1542 und 60 nach zweihundertjährigem Besitz an eine andere Grundherr schaft verkauft oder vertauscht worden sein. Der Brief hierüber scheint verloren zu sein. In den Wilheringer Forsturbarien des 18. Jahrhunderts klingt noch der frühere innige Zusammenhang zwischen Hof und Stift nach. Sie verzeichnen bis in die Zwanzigerjahre des 19. Jahrhunderts den Bezug von jährlich 4 Klaster Holz aus dem Kürnberger Forst gegen eine Leistung von 4 fl, einem Weg- und Friedgeld von 12 kr und zweier Robotfuhren. Eine leise Erinnerung an die einstige Eigenherrlichkeit haftet an der Be¬ zeichnung des Mair als einem Hof im Theresianischen Kataster“). Und noch eines klingt an jene ferne Zeit an: noch 1750 genießt der Mair zu Aichberg den halben Zehent vom eigenen Betrieb, vom Bauerngut in Aichberg, dem Kolbenbäckengütl in Leonding, von einem Acker und Wald am Enzenwinkel und vom Reithmayrgüt in Aichberg. Es dürfte sich hier noch immer um dieselben Zehente handeln, die 1336 zugleich mit dem Ansiedel verkauft wurden. Es ist nun einwandfrei erwiesen, daß Hof und Burgstelle zu Aichberg bei Alharting der Sitz, das Standesgut des rittermäßigen Geschlechtes der Alhartinger gewesen war. Wir entnehmen den Angaben ferner, daß Wilhering das Gut ur¬ sprünglich als Eigenwirtschaft durch einen Meier betreiben ließ, es aber später, vor 1523, in ein gewöhnlich zinsendes Bauerngut verwandelte. Daß nur ein Gut erwähnt wird, bedeutet, daß die Flur des Ansiedels auch unter Wilhering noch un¬ geteilt blieb. Daß dieses Gut immer als Mair genannt wird, besagt, daß der heu¬ tige Mayr zu Aichberg an der Stelle des einstigen Ansiedels der Alhartinger steht. Das Österreichische Landrecht, das u. a. das Recht des Adels, feste Häuser zu bauen, regelt, wurde erst um 1300 aufgezeichnet?). Trotzdem spricht es nicht gegen den Bestand der kleinen und großen Burgen schon vor diesem Zeitpunkt, 5) Stiftsarchiv Wilhering. 6) Band 265 Nr. 460, Band 268. 7) K. H. Ganahl, Versuch einer Geschichte des österreichischen Landrechts im 13. Jahr¬ hundert. Mitteilungen des Österreichischen Instituts für Geschichtsforschung Erg Bd 13 S. 139. 294

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