Oberösterreichische Heimatblätter 3. Im Falle, daß einer aus erheblichen Gründen nicht kommen kann, soll er solches Vorhaben dem Vorsteher des Vereines mündlich oder schriftlich an¬ zeigen. Wer dieses unterläßt, muß die obige Strafe erlegen. 4.] Zum Vorsteher dieses Vereines haben wir uns Franz Zeitlinger und zum einstweiligen Kapellmeister Franz Cloß erwählt und bestätigt. 5. Die Strafgelder behält der Vorsteher in seiner Verwahrung und die Ver¬ wendung dieses Geldes bleibt dem einstimmigen Urteil der Gesellschaft zu ent¬ scheiden übrig. 6.] Alles überflüssige Stimmen und unnötige Blasen ist strenge verboter und nur dann erlaubt, wenn einer oder der andere schwierige Stellen sich zeigen lassen muß. 7.] Veranstaltungen einer Musik zu einem bestimmten Zweck hat allein der Vorstand anzuordnen; musikalische Übungen außer den bestimmten Tagen kann der Kapellmeister halten, wo jeder dazu Bestimmte zwar pünktlich erscheinen soll, im Ausbleibungsfall aber Strafgeld erlegt werden darf. 8./ Wer in diesem Verein aufgenommen zu werden wünscht, muß vorher schon Unterricht auf einem Blechinstrument erhalten haben oder sich solchen eigens geben lassen. 9./ Jedes Mitglied dieses Vereines sowie auch die künftig noch aufzunehmen¬ den bestätigen durch Handschlag und eigenhändige Unterschrift, daß sie dem Bunde treu bleiben und die Statuten genau halten wollen. 10./ Ist es erlaubt, auch Ehrenmitglieder in den Verein aufzunehmen, welche den Statuten zwar nicht untergeben sind, die aber jährlich zwei Gulden Kon¬ ventionsmünze erlegen und einmal des Jahres in der Gesellschaft erscheinen müssen Übrigens steht es ihnen frei, beizuwohnen, sooft sie wollen. 11.] Ist der 4. Oktober jedes Jahres zum Jahrestag unseres Vereines be¬ stimmt, wo jedes Mitglied an dem von dem Vorsteher des Vereines bestimmten Ort pünktlich zu erscheinen hat. 12.] Behält sich die Gesellschaft vor, diese Statuten in der Folgezeit mit ein¬ stimmigem Urteil aller Mitglieder zu vermehren oder zu vermindern. Gegeben zu Micheldorf am 11. 10. 1833.“ Es folgen etwa 25 Unterschriften. Die Gründungsurkunde weist nicht bloß in den verschnörkelten Schriftzügen und in den altertümlichen Redewendungen, sondern ebenso auch in den nach wirkenden Vorstellungen des Zunftlebens und in der patriarchalischen Form der Gründung auf die Biedermeierzeit hin. Die Gründung des Vereines war nämlich eine Angelegenheit der Sensenschmiedfamilie Zeitlinger auf der Werkstatt „An der Zinne“ in Micheldorf. Alle drei tatkräftigen Söhne des früh verstorbenen Franz Zeitlinger führten sie gemeinsam durch. Der jüngste Sohn Franz, der seiner Mutter das Werk führte, war der erste Vorsteher; der zweite Bruder Michael der später das Sensenwerk Blumau bei Kirchdorf übernahm, bildete als Hornist eine Säule der Blasmusik; der älteste Bruder Kaspar, durch Einheirat der 348
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