OÖ. Heimatblätter 1947, 1. Jahrgang, Heft 4

Bausteine zur Heimatkunde Der älteste Blasmusikverein Oberösterreichs Ein Beitrag zur Vereinsgeschichte des Landes Der Musikverein Micheldorf hat das Fest seines 100jährigen Bestandes zwar bereits am 12. und 18. 8. 1933 begangen. Die Gründungsgeschichte dieser Blasmusikkapelle ist indes so bemerkenswert, daß sie es wohl verdient, an dieser Stelle kurz festgehalten zu werden. Sie fällt zunächst in ein Jahr, das auch ansonsten für die Volkstums- und Heimatpflege in Oberösterreich von Bedeutung wurde. Vom 11. bis 14. 10. 1833 veranstaltete nämlich der ständische Syndikus Anton Ritter von Spaun im Linzer Volksgarten zu Ehren der Anwesenheit des Hofes ein großes Volksfest, bei dem er aus dem ganzen Lande Volkskunst¬ gruppen zu einer seither niemals wieder erreichten Gesamtschau oberösterreichischen Volkstums zusammenführte. Einen Monat später wurden die Satzungen des o.-ö. Musealvereines durch kaiserliche Entschließung genehmigt, wobei aber¬ mals dem Syndikus Spaun ein Hauptanteil am Erfolge zukommt. Derselbe heimatbegeisterte Oberösterreicher sammelte damals im Lande auch Volkslieder und Tanzweisen, die er später als „Österreichische Volksweisen“ herausgab. Dadurch wurde anscheinend in weiten Kreisen des Landvolkes auch das Interesse an musikalischer Betätigung gehoben und in neue Bahnen, nämlich in die Form der Vereine, gewiesen. So entstand im gleichen Jahre in Haslach der erste, wenngleich behördlich noch nicht genehmigte oberösterreichische Gesang¬ verein und in Micheldorf die erste vereinsmäßig aufgebaute, ebenfalls behördlich noch nicht anerkannte Musikkapelle. Es mutet wie ein Fingerzeig der Geschichte an, daß die Satzungen dieser ersten Blasmusik am 11. 10. 1833 gegeben wurden, also genau an jenem Tage, an dem in Linz das große Volksfest des ganzen Landes eröffnet wurde. Die heute im Besitz des Herrn Franz Aigner, Wirtschafts¬ besitzers in Heiligenkreuz bei Micheldorf, verwahrte Gründungsurkunde besagt: „Von dem Verein der musikalischen Gesellschaft zur Blechharmonie Micheldorf Nicht bloß, um in müßigen Erholungsstunden nützlich sich zu betätigen, son dern auch, um immer mehr Fertigkeiten im Spielen auf den sich angeeigneten In strumenten zu erlangen, einen harmonischen Ton damit hervorbringen und ein richtiges Gefühl für reine Harmonie zu gewinnen, haben wir Unterzeichnete uns zu einer geschlossenen Gesellschaft für Blechharmonie vereinigt und um der Ordnung und Dauer wegen, welche Eigenschaften zu einem Verein unentbehrlich notwendig sind, folgende Statuten unter uns festgesetzt, welche pünktlich zu beobachten jeder dem Bunde schon Beigetretene oder noch Beizutretende gehalten ist und zwar: 1.] Jede Woche am Mittwoch und Freitag abends von ½8 bis ½10 Uhr wird musikalische Übung gehalten. 2.] Wer ohne wichtigen Grund ausbleibt oder um eine halbe Stunde zu spät kommt, muß einen Straferlag von zehn Kreuzer Konventionsmünze bezahlen. 347

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