OÖ. Heimatblätter 1947, 1. Jahrgang, Heft 4

Oberösterreichische Heimatblätter verquickter Flurnachbarschaft auszuscheiden. So manches schöne Gut mochte unter dem Anreiz, auf diesem Wege Zutritt in den gehobenen Stand der Ritter zu erlangen, gerodet worden sein und damit mag ein gewisser kleiner Teil des Landesausbaues mit dem Aufblühen dieses Standes in Zusammenhang stehen, wie ja auch die Gründung mancher großen Herrschaft, z. B. von Waxenberg ur¬ sächlich auf ein Verdienst gleicher Natur, auf die Erschließung diesfalls bedeutender Strecken Landes zurückgeht 14). Die Alhartinger wählten zu ihrer Neugründung einen Wald, der schon durch seinen Eichenbestand, von dem sein botanischer Name spricht, guten Ackerboder verhieß 15). Der aufsteigende Wolf im Wappen mag die wilde Waldnatur ver¬ sinnbildlichen, gegen deren Widerstand das freie Heim errungen werden mußte Auf die landesfürstliche Vergabung weist vielleicht auch die Größe der Aich¬ berger Flur hin. Ihr Umriß begrenzt den gesamten Rodungsanspruch der Alhar¬ tinger am landesfürstlichen Forst, gleichgültig ob geschlägert oder nicht, ze holcz vnd ze veld, wie es die Urkunde von 1336 ausdrückt. Er umfängt 55 ha und läßt an das Landmaß der Königshufe denken, das auch noch im vorgeschrittenen Mittelalter bei Vergabungen aus hoher Hand verwendet wurde. Das Ausmaß des vom Gründer ursprünglich gerodeten Landes können wir annähernd aus dem mit den Grundstücknamen des Josefinischen Lagebuches, des Taufbuches der Parzellen und Fluren, ergänzten Katasterplan von 1826 erschließen und an diesem deutlich sprechenden Kombinat sehen wir, wie vom Sattel aus inmitten der Flur, um den sich die beiden großen Höfe des Mayr und des Bauern sowie die Burgstelle scharen, keilförmige Geländestücke ausstrahlen, die langlüssig, also wieder strahlig in die Einzelgrundstücke der beiden Höfe unterteilt sind. Wir beobachten ferner, daß sich im Nordosten hoch gelegene Waldparzellen in gleicher Breite in den Kleinbetrieben Nr. 6 und 8 fortsetzen, während im Südosten eine Neihe von Parzellengrenzen (A) einen Linienzug ergeben, der zum Kürnberger¬ wald herüberführt. So deutet sich eine einstige Rodungsstufe, die Gründungsstufe an, die dann noch im Westen vom eingetieften Rodungsrandweg B kräftig betont wird und das westlich von ihm gelegene Land als späte Nachrodung kennzeichnet. Bilden wir an Hand dieser Feststellungen die Flur von 1826 zurück, so schält sich, wie der beigegebene Plan zeigt, die Altflur des Ansiedels als eine an drei Seiten gedrückte Scheibe heraus, die in der Hauptsache herzynisch gegen den klima¬ tischen Mittag 16) geneigten, also günstig besonnten, lehmführenden Boden nördlich des Sattels umfaßt, während die südlich liegenden Gründe, wo der Pflug den **) Eine Bemerkung in E. Mayer, Deutsche und französische Verfassungs-Geschichte (1899) 1 S. 415 f., die vom Stammgut als auf einem Bifang entstanden spricht, scheint von derselben Bewandtnis zu reden. 15) H. L. Werneck, Die naturgesetzlichen Grundlagen der Land- und Forstwirtschaft in Oberösterreich. Jahrbuch des o.-ö. Musealvereines Bd 86 (1935) S. 239. 16) F. Brosch, Beiträge zur Flurkunde des Gaues Oberdonau. Jahrbuch des Vereines für Landeskunde und Heimatpflege im Gau Oberdonau Bd 89 (1940) S. 191. 296

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