Bausteine zur Heimatkunde Sie ist allerdings verhältnismäßig spät. Da wir aber von dem so rühmend erwähnten Altar aus Vorchdorf in Kremsmünster zwei bedeutende, fast lebens¬ große Holzstatuen erhalten haben, Gottvater und Gottsohn einer Marienkrönung, können wir der Ansicht der Visitatoren bezüglich der Außerordentlichkeit des Altares beipflichten. Das Weihedatum, der 25. 8. 1507, ist überliefert. Die Angabe über das Alter stimmt demnach nicht genau. Die Preisangabe hat wieder alle Wahrscheinlichkeit für sich, da z. B. für den Altar von St. Wolfgang 1471 eine Zahlung von 1200 Gulden vereinbart und für den späteren, außerordentlich reichen Salzburger Pacheraltar eine solche von 3300 Gulden geleistet worden ist. Für den Kefermarkter Altar sind 600 Gulden testamentarisch bestimmt worden. Der Preis von 800 Gulden für den bedeutenden Vorchdorfer Altar erscheint als sehr glaubhaft. Wenn wir also annehmen, daß die Visitatoren von 1604 für ihre Angaben irgendwelche urkundliche oder rechnungsartige Unterlagen vor sich gehabt haben, gewinnt ihre Angabe über den Gmundner Bildschnitzer erhöhte Bedeutung. Auch aus Gmunden besitzen wir bisher gar keine Quellen über mittelalterliche Künstler. Der Hinweis wäre wiederum der erste, umso wichtiger aber, da er durch gewisse Beobachtungen über das Verbreitungsgebiet der Astlplastiken in ein be¬ sonderes Licht gesetzt wird. Wir nennen nur Vorchdorf, Altmünster, Hallstatt, das Atterseegebiet und das Ennstal, wobei zu betonen bleibt, daß der gleichfalls in Kremsmünster befindliche Vorchdorfer Altar aus der Astlwerkstatt mit der oben¬ genannten Marienkrönung nicht verwechselt werden darf. Die Lösung der stilistischen Divergenz zwischen den beiden Vorchdorfer Altären wäre dadurch leicht möglich, daß wir den Hallstätter Meister, Bernhard Astl, als Nachfolger des Meisters der Vorchdorfer Marienkrönung annehmen. Aber das soll nicht mehr als eine Andeutung einer Möglichkeit sein. Es liegt bei der eigentlichen kunst¬ historischen Forschung, das Problem zu lösen. Dr. Kurt Holter (Kremsmünster) Der „Weinkoster“ und „Unterkäufel“ in Enns Unsere Kenntnis der mittelalterlichen Stadtverwaltung erschöpft sich meist in der Beschreibung der Rechtsperson des Stadtrichters und der interessanten Körperschaften von innerem und äußerem Rat. Daß die Ordnung der Stadt¬ geschäfte aber viel reicher gegliedert war, ahnen wir aus der Fülle des Lebens, mit der das Bild der mittelalterlichen Stadt aus seinen Quellenbezirken vor unser geistiges Auge tritt, wir wissen es auch aus vielen Quellenstellen, nur hat die Darstellung diesen Pfad bis jetzt nicht weiter beschritten. Reizvoll ist es, über die Gründe, die hier walten, nachzudenken. Die vornehmsten Dokumente zur mittel¬ alterlichen Stadthistorie sind die würdig gestalteten Privilegien und die vielfachen ergänzenden Bürgerordnungen aus späteren Jahrzehnten. Ihr formvoller Habitus und getragener Sprachfluß vermitteln einen etwas steifen Eindruck. Sie waren vor allem den privaten und den öffentlichen Rechten der Bürger als Hauptfragen 259
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