Commenda: Die Solinger und dort auf Kosten des Brautführers fest bewirtet und angesungen. Der Brautführer geht daraufhin mit der Musik die Verlorene suchen, eine brennende Laterne in der Hand. Nach verschiedenen heiteren Zwischenspielen wird die Ent¬ führte endlich gefunden. Nun muß sie ausgelöst werden. Das besorgt der Braut¬ führer, indem er die aufgelaufene Zeche bezahlt und die Musik, indem sie die ihr vorgesungenen Weisen in derselben Tonart fehlerlos nachspielt. Dieses „Nachi¬ blasen“ wird von den Musikanten gefürchtet, denn manche Zechen setzen einen Stolz darein, es ihnen recht schwer zu machen, um sie im Fall des Mißlingens tüchtig verspotten zu können. So wie die Musikanten den Brautführer ins Zimmer der Entführten hineinbliesen, geleiten sie ihn auch musikalisch heraus und spielen ihn mit der Braut in einem flotten Marsch wieder auf den Hochzeitstanzboden hinauf. Dort folgen nun noch etliche „Hochzeits-" und „Zecheneichten“ bis zur „Verehrung“. Diese besteht darin, daß mit Blumen gezierte Zuckerhüte und Torten, Häuser, Wiegen mit Kindern oder schnäbelnde Tauben aus Zuckerwerk und ähnliche Gaben, die bisher in einem Nebenraume standen, unter Vorantritt des Brautführers zu einem lustigen Marsch der Musik von den Küchenhelferinnen auf die Hochzeitstafel gesetzt und dem Brautpaar übergeben werden. Der Wirt hält eine Flasche guten Weins oder starken Mets bereit, füllt die Gläser und läßt nochmals alle Hochzeitsgäste leben. Die Zuckergeschenke bleiben bis zum nächsten Tage stehen und werden dann erst abgeholt. Nun wird weiter getanzt und gegessen bis zum „Hoamblasen“. Die ge¬ ladenen Hochzeitsgäste gehen zusammen oder in Gruppen heim und werden von der Musik mit einem Marsch „abiblasen“. Sind diese Gäste dann schon ein Stück vom Wirtshaus weg, wird ihnen vom Wirtshaustor aus noch ein Walzertrio nach¬ gespielt. Damit ist die Hochzeit aus. Als Zahlung beim „Halbab“ wurde vom Tänzer in der Regel entrichtet: Bei geblasenen Landlern: 15 kr, später 30 g. Bei gegeigten Landlern: 10 kr, später 20 g. Die Tänzerinnen zahlen nur beim Jungferntanz. Die Solinger aus Wildenau hängen mit Leib und Seele an der Heimat und ihrem alten Brauchtum. Sie haben gute und schlechte Zeiten gesehen, Freud und Leid erfahren, Lob und Mißgunst geerntet, nie und nimmer aber von der guten Volksüberlieferung gelassen. Mögen sich recht viele Landmusiken in Oberösterreich ihnen würdig an die Seite stellen in Ton und Tat! Schrifttum Haimerl Josef, Die Solinger Musik in Wildenau, Heimatland 1933, Folge 31; 50 Jahre Solinger Musik, „Rieder Volkszeitung 1933, Folge 23. — Landlarisch Tanzen kann net an iada (Spielmannsgesellschaft der Solinger). Mit Bild. „Oberdonau Zeitung 1944, Nr. 46. - Commanda Hans, Die Solinger spielen! „Echo der Heimat“ 1946, Folge 35.
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