Johann Gotthard Hayberger 1695-1764

Bauvertrag (Transkription) Zu vernehmen einen beständigen Contrakt und Accord welcher am heut zu Ende gesetztem Datum zwischen .dem Hochwürdigen in Gott, auch Hochedel geborenen und hochgelehrten Herrn, Herrn Constantin Abt des löbl. Stift und Klosters Gärsten, der Röm. kayserl. Maj. Rath und Erbhofkaplan in Ö. ob der Enns, auch einer löbl. Landschaft alda Raittherrn eines = dann den Ehrenfesten und vornehmen Herrn Gotthardten Hayberger bürgerl. Stadtbaumeister und Maurermeister zu Steyr anderen t - e i I s wegen Erbauung eines neuen Pfarrhofs zu Molln nachfolgendermaßen aufgericht und vollständig geschlossen worden. ERSTLICH verspricht gleichbedachter Herr Hayberger anstatt des dermalig alten und baufälligen Pfarrhofs allda zu Molln auf dem aufgezeigtem Ort einen neuen Pfarrhof nach dem beiderseits beliebten und von beiden Teilen mit Handunterschrfiten authentizierten ordentlich Grund-und Hauptriß zu erbauen, diesen neuen Pfarrhof nach solchen Riß mit Zimmern, Gemächern, Gewölben, Kuchl, Vorhäusern, Keller und allen anderen Erfordernissen von guten Materialien wie auch den Dachstuhl und Schindldach von gutem Holzzeug mit behörigem Fleiß völlig auf die Stelle zu verfertigen und zu diesem Gebäude gleich diesen Frühling sobald es das Wetter zuläßt, mit genügend guten Arbeitsleuten den Anfang zu machen und allen möglichen Fleiß anzuwenden damit noch heuer vor anfang des Winters der völlig neue Pfarrhof unter das <lach gebracht werde. ANDERTENS erbittet sich gedachter Herr Hayberger zu diesem Pfarrhofsgebäude die erforderlichen Baumaterialien als Stein, Mauer und Gewölbeziegel, Kalk, Sand, Bau- und Gerüstholz, Schindeln, Ladenwerch, Schließen, Gewölb = und Fenster Gätter, Nägel und anderes Eisenwerch, wie es nicht weniger Tischler- und Schlosser-Hafner-Glaser-- Schmied- und Steinmetzarbeit soviel in diesem Pfarrhof nötig sind und zu einem solchen Gebäude erfordert wird, ohne geringsten Entgelt, Unkosten oder.Beitrag des Herrn Pfarrers herbeizuschaffen, die Maurer, Zimmerleut, Tagwerker und andere Arbeitsleut gleichfalls selbst zu bezahlen, und gedachtes Pfarrhofsgebäude völlig ohne sein Hochw. Pfarrers Entgelt auf die Stelle zu verfertigen und auszubauen. DRITTENS die oberen Zimmer, Gemächer und Kämmern mit Tipplböden zu versehen, mit sauberen Stuccatur- oder Quadraturarbeit auf seine Unkosten verfertigen zu lassen, im obern Stock die Gäng und Vorhäuser mit Steinen, im heruntern Stock aber das Vorhaus und Gänge mit einer Schar Platten zu belegen, das übrige aber mit Kieselstein zu pflastern, die Böden unterm Dach zur Sicherheit vor Feuersgefahr mit einem Ziegeloder Estrichboden zu versehen, die Türgerichten, Türen, Stubenböden,

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