Johann Gotthard Hayberger 1695-1764

zu Ungunsten Steyrs und andere Ereignisse hatten die Finanzkraft der Stadt sehr geschwächt. Lin gewichtiges Wort in allen Vorhaben, und im besonderen in jenen, die Geld kosteten, hatte die „Wirtschaftskommission" mitzusprechen.^) Alle Beschlüsse des Rates wurden ihr zugeleitel, daniit sie dann die endgültige Durchführungsanweisung erteile oder dem Rat ihre Bedenken bekanntgebe. So war ihr auch iiber dieses Bauvorhaben Mitteilung gemacht worden, denn am 22. Februar 1763 lag dem Rate ein von ihr verfaßtes „Pro memoria, die Formierung des Riß von payberger und pueber wegen erbauung des Rath Kaufes conform der Städtischen administrations mainnung" vor. Auf diese Zuschrift hin entschieden die Stadtväter, daß „nochmals der augenscheinn, mit genauer Überlegung von der löbl(ichen) würthschaffts-coon. (Wirtschaftskommission), mit beyziehung des k). Reichard von Paumgartten und Herrn petzens (Mitglieder des Inneren Rates der Stadt) 311 dem end le vorgenommen werde, danrit der Riß ohne weit- herer abänderung geschlossen werden könne"?") Es wurde also von der wirt- schaflskonlinission eine Stellungnahme zu den von der Stadtverwaltung gewünschten Abänderungen des ersten Bauplanes von Hayberger unterbreitet, an denen auch Hueber mitwirkte. Um den Bau so zu errichten, daß er seinem Zwecke als Verwaltungsgebäude entspräche, entschied der Rat in dieser Sitzung, nochmals eine Baukommissionierung gemeinsam mit der Wirtschaftskommission vornehmen zu lassen, um dann ohne weitere Abänderungen den Baubeschluß fassen zu können. Auch diesmal kam es noch nicht zum Baubeginn, vielleicht wurden weitere Änderungen des planes gefordert, doch läßt sich dies nicht mehr feststellen, da die Ratsprotokollc darüber nichts berichten. Erst am IZ. August l?6g, rund fünf Monate nach dem Ableben Haybergers, legte der zuständige Berichterstatter im Rate, Oberstadtkämmerer und Gastgeb Johann Mayrhofer, einen vom „Hueber, Maurermeister, entworfenen Rathhauß-Riß und Überschlag (Rostenvoranschlag)" vor?') Dieser vermerk in den Sitzungsprotokollen könnte zu der Annahme ver- führen, daß die Pläne Haybergers gänzlich außeracht gelassen wurden und der Maurermeister Hueber einen neuen Bauplan entworfen hätte. Es kann jedoch mit voller Sicherheit behauptet werden, daß zumindest die Fassade des Rathauses den Entwurf Haybergers zur Grundlage hat. Es ist auf keinen Fall anzunehmen, daß die Stadtverwaltung Einfluß auf die Fassadengestaltung nahm. Den Stadt- vätern dürfte vielmehr nur eine entsprechende Raumgestaltung lind Raumauftei- lung wichtig erschienen fein, die, wie schon erwähnt, von Hueber im Sinne der geäußerten wiiirsche des Magistrates ausgeführt wurde, weiters fei hervorgehoben, daß Hayberger als bedeutender Baumeister nicht nur weit über den ört- lichen Bereich hinaus bekanilt war, sondern auch mit bedeutenden Künstlern dieser Epoche, wie Bartolomeo Altomonte, in Verbindung stand, während wir Johann Wolfgang Hueber nur in Zusammenhang mit dem Rathausbau, als Bauaufsichtsorgan in Admont und beim Ban der Michaelerkirche erwähnt finden. Ausschlaggebend für die Betralmng Huebers mit der Bauleitung beinl Umbau ^) Ende 1750 erhielt der Bürgermeister und der Magistrat ein Dekret von der Landeshauptmannschaft wegen des .künftig einzurichtenden Wirtschafts-Collegy.“ Diesem waren die .Juraments- formel und Instruktion“ angeschlossen. Die Wirtschaftskommission hatte jeden Monat ein Protokoll anzufertigen, dem ein Verzeichnis der Ausgaben des Magistrates beigefügt war. Beides wurde dem Magistrat zur Stellungnahme vorgelegt. Wurden keine berechtigten Einwände vorgebracht, übersandte die Stadtverwaltung Protokoll und Ausgabenverzeichnis der Landeshauptmannschaft (RP 1750,272 ; RP 1764,248). 7°) RP 1763,44. M RP 1764,305 ; LV 31 : An die Landesregierung wurde am 28. August der Plan mit dem Kostenvoranschlag eingesandt und um die Erlaubnis zum Umbau des Rathauses gebeten. Diese wurde im September erteilt.

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