Hayberger war es nicht möglich irdische Reichtümer zu sammeln. Die materielle Entschädigung sür seine Tätigkeit in der Stadtverwaltung, die den größten Teil seiner Arbeitszeit beanspruchte, war gering. Es ist daher verständlich, daß z. B. in der Nalsversammlung vom i. Juli 1760 sich beide Amtsvorsteher der Stadt, Hayberger als Bürgermeister und Stadtrichter Angerholzer, zu der Anfrage veranlaßt sahen, ob sie nicht auch, wie die anderen Mitglieder des Ratskollegiums, ein Veindeputat erhalten könnten, oder ob eine „exprehfe Hoche Verordnung" dies verbiete. Sie glaubten auf diese Zuwendung seitens der Stadt ebenfalls Anspruch zu haben,da die „Salaria respectu anderer Stätten so Klein (ihre Gehalte, im vergleiche zu denen, die andere Städte ihren Vorstehern zahlten, niedrig seien) ".22) So ist auch zu erklären, wenn im Jahre 1764 im Rathaus festgestellt werden mußte, daß „es mit dem godthardt Haybergerischen vermögen zu einer o h n- vermeidentlichen crida komme.. ?H Im Nachlaß fanden sich nur 740 Gulden Bargeld, denen höhere Passivposten gegenüberstanden?H Der Magistrat setzte eine Gläubiger-Tagsatzung bei Strafe des Anspruchverluftes für den 9. Juli 1764 fest. Bis zu diesem Tage, der dann auch als der Zeitpunkt bestimmt wurde, an dem das Haybergerische Hab und Gut versteigert wurde, beließ der Magistrat der Ivitwe noch die „Stadtarbeit".^) Die aus der Konkursmasse eingehenden Beträge wurden beim Expeditor des Magistrates verwahrt. Zwei Jahre nach dem Tode des Bürgermeisters sah sich jener genötigt, dem Rate zur Kenntnis zu bringen, daß er laufend wegen Bezahlung der Begräbniskosten gemahnt werde. Mit Einverständnis des Rates gedenke er diese und die Steuerrückstände aus den Geldern der Konkursmasse zu begleichen. Der Magistrat hatte keine Bedenken diese Schulden abiragen zu lassen, „doch wenn die Kreditsparteien in die Ausgabe des großen Geläutes beim Kondukt nicht einwilligen" würden, sollte dieses von der Witwe, der wiederverehelichten Frau Hueberin, bezahlt werden.^) Hayberger trat das Bürgermeisteramt in der Zeit an, da der Siebenjährige Krieg zwischen Österreich und Polen wütete. Obwohl sich der Kriegsschauplatz auf andere Länder erstreckte, blieben doch auch im Lande ob der Enns Opfer nicht erspart. Die Kriege, die Kaiserin Maria Theresia zur Behauptung und mitunter Wiedererlangung ihrer ererbten Rechte und Besitzungen führte, bildeten durch Dezimierung der männlichen Bevölkerung und durch große Ausgaben (Kriegs- beifteuer u. a.) die Schattenseiten jener Tage. Zu Beginn des Jahres 1758 erhielt Hayberger als damals amtierender k. k. Stadt- richter, den Auftrag, „ohne regard (Ansehen) einer Person", für den Soldatendienst Taugliche aufzubringen, da die Stadtväter der Ansicht waren, daß bei Nichtbefolgung dieses Befehles „sogar die Obrigkeiten in größer gefahr stehen mit der geld und Leibstraff angegangen zu werden."^) Die Lösung dieser Schwierigkeit war daher Gegenstand einer Ratssitzung, als der Bürgermeister im November desselben Jahres berichten konnte, daß es ihm gelungen sei, gegen Verabreichung eines Handgeldes von 6 Dukaten einen freiwilligen Rekruten stellig zu ") RP 1760,177. 23) RP 1764,300. 24 ) RP 1764,171. 25) RP 1764,205. 26) RP 1765,80. 27) RP 1759,3,268, RP 1760,6,428
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