Aus dem bürgerlichen Leben vergangener Tage

33 sperrer werden wieder neu eingefüert, wodurch nit allein denen Torwärteln die Freyheitt benahmen wird, daß sie nicht gar so jeder- männiglich nach ihrem gefallen auß- und einlassen könnten, sondern man glaubet, daß auch manicher Bürger und Handwerksgesöll sich folgentlichen scheuchen würde, so spatt als itzo geschieht hin- und wider zu ziehen, wenn Er waiß, daß seine Unordnung nebst dem Torwärtel auch andern Ehrlichen Leuthen bekant werden 'muß. Demnach werden zu Spörrern ernannt: Unterm Steyertor Georg Pürner, unterm Ennßtor der Simon Schmid, unterm Jürgentor 1 ) der neue Brodsitzer und am Neutor der Vötter Schulmeister, dessen sie und die Torwärtel per decreta mit dem Anhang zu erindern, daß künftig die Tore im Sommer um 11, im \,\!inter um 10 Uhr gespörrt werden". Den Torsperrern war also ein erziehlicher Einfluß auf ihre Mitbürger zugedacht, von denen gar mancher mit den Torwärteln auf einem recht vertraulichen Fuße gestanden haben mag. 1724 wird der Herr Stadtrichter ersucht, Patrouillengänge vor- zunehmen. ,,Er soll verdächtige Orthe, besonders in Steyrdorff, durch- suchen lassen und durch die Wache visitieren Vor- und Nachmittag, besonders aber bey Nacht; wer sich über die Zeit von ledigen oder andern Leuthen, die keine erhebliche Ursach anzugeben wissen, be- treten lassen würde, soll er auff die Wache führen und am andern Tage dem kayserl. Stadtgericht übergeben". Hier scheint man mit den Aufgegriffenen nicht gar gimpflich verfahren zu sein, denn 1736 führt Herr Silvester Paumbgarttner des inneren Rates Beschwerde gegen den angesetzten Herrn Stadtrichter: ,, es sitze eine in puncto lubricitatis verhafftete Weibspersohn schon 5 / 4 Jahr im Arrest und falle durch die langwierige Ätzung gemeiner Stadt zur Last". Nicht selten sahen sich die Stadtväter veranlaßt, gegen Aus- wüchse der Volksbelustigungen einzuschreiten. Ansteckende Krank- heiten, gefahrvolle Lage des Staates, das Ableben fürstlicher Personen, Elementarereignisse aller Art gaben Anlässe zu Verboten. Die Rück- sichtnahme auf die Feuersgefahr und auf die persönliche Sicherheit der Bürger rief das oben erwähnte Verbot des „Schüeßen auf der Gasse" hervor. Auch die Landesregierung war in diesem Sinne tätig. So verbot 1680 ein „landeshauptmannischer Befehl alle Mas- queraden, Fayltänz, 2 ) Verdächtige Versamblungen, Marckhtschreyer, Spill und andere Unehrbarkeiten". Auf der bürgerlichen Schießstätte 3 ) scheint zuweilen ein recht ungezwungener Ton geherrscht zu haben. 1753 vermerkt das Rats- 1) Sonst Gilgentor genannt; es war unmittelbar an die Stadtpfarrkirche angebaut. 2 ) Fayltänze s ind feile, käufliche Tänze. Vgl. Sehmeiler, Baierisches Wörterbuch: fad . Zur Erläuterung sei auf die berüchtigen Fünfkreuzertänze ·hingewiesen. 8 ) Sie befand sich damals im Stadtgraben, der in neuerer Zeit ausgefüllt wurde. Auf dieser Ausfüllung verläuft jetzt die Promenade. 3

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