Aus dem bürgerlichen Leben vergangener Tage

32 weltliche Richter eine Buße aufträgt, wie sie der Priester im Beicht- stuhle wohl auch hätte auferle~en können. Den Tabakrauchern war der wohlweise Rat lange Zeit ungnädig gesinnt. 1679 wird einem Advokaten namens Johann Mayr unter sonstigen schweren Verfehlungen wie Gotteslästerung und Über- tretung der Infektionsordnung auch „sein schändliches Täbäk- sauffen" 1 ) vorgehalten. 1725 bemerkt der Rat zu seinem großen Mißvergnügen, daß ,,nicht nur das Bauren-Volckh, sondern auch Zimmerleuth, Maurer, Tagwerker, sogai; Stallburschen die Täbäkpfeufen fortwährerid im Maull 12 ) tragen. 'vVer s-ich weigert, diese hinwegzutuen, dem soll der Gerichtsdiener dieselbe mit Gewallt aus dem Maul! nemen und also- gleich zerbrechen". Es sei in diesem Zusammenhange noch angeführt, daß noch im Jahre 1812 das Rauchen auf dem Stadtplatze strenge verboten und den Übertretern ein 24 stündiger durch Fasten verschärfter Arrest angect'roht wurde. Auf dem offenen Lande gab es so gut wie keinen Sicherheits- dienst, daher wimmelte es von Landstreichern und Gesindel aller Art. Bezeichnend dafür, wie ohnmächtig die Behörde den Zigeunern gegenüberstand, ist folgendes „landeshauptmannische Patent" vom 19. Juni 1709: ,, Wird anbefohlen, an denen Confinien gegen Bayern, Passau, Saltzburg und Unterösterreich Schnöllgälgen 3 ) aufzurichten und damit die Zügeiner durch Darauffhenkung der beygehenden zetul zu wahrnen, daß sie bey Lebensstraff dieses Land nit betretten sollen". Bei solchen Zuständen war die ordentliche Überwachung und das Aufschließen und Sperren der Tore von großer Wichtigkeit. Der Magistrat, welcher, nach dem oben Erwähnten zu schließen; mit den Torwachen, vielleicht auch mit den Torwärteln nicht die besten Er- fahrungen gemacht haben mochte, beschloß im Jahre 1707 das Sperren und Öffnen der Tore bestimmten achtbaren Bürgern anzu- vertrauen, wie dies früher schon einmal eingeführt war. ,,Die Tor- 1 ) "Tabaksaufen" ist ein verächtlicher Ausdruck für das in der damaligen Zeit bei der städtischen Bevölkerung erst aufkommende Pfeifenrauchen. 2 ) Dieser Ausdruck hatte damals noch nicht den gemeinen, schmähenden Bei- geschmack. 3 ) Der Schnellgalgen oder Wippgalgen war ein Holzpflock mit einem Quer- arme, an welchem der Straffällige mit Hilfe eines an den Händen befestigten Seiles auf- und abwärts geschnellt wurde. _ Vergleiche in Oncken, Allgemeine Geschichte in Einzelndarstellungen: Winter, Geschichte des dreißigjährigen Krieges, S. 403, Facsi- rnile der Raqierung von Jacques Callot: Les miseres et malheures qe la guerre,

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