Aus dem bürgerlichen Leben vergangener Tage
31 angeklagt und angetast, 1 ) ja mit dem Totschießen bedroht". Darauf beschließt der Rat, · ,, wegen Incorrigibilität (sie) des Sandschusters solle der Verkaufszetl an seiner Behausung angeschlagen werden". Wahrscheinlich ist aber damals Gnade vor Recht ergangen, denn 1702 wird vom Rate beschlossen, ,,daß 7 Personen, dat·unter der Sand- schuster, die längst Verdient, wegen ihres liederlichen \,Vandels ab- geschafft zu werden, nach Linz gestellt und . ad militiam acceptiert werden sollen \ Zuletzt werden aber zwei dennoch verschont und einer davon muß wohl der Sandschuster gewesen sein, denn in demselben Jahre reicht er eine Bittschrift · ein, •,,man. mög~ ihn doch des wegen Steuerrückstands über ihn verhängten Arrests entledi,gen und von seinem Haus den Verkaufszedl abtun". Diese Bitte wiederholt er 1703 mit dem Versprechen, er wolle von seinem ärgerlichen \,Vandel ablassen. Dabei hat er die Dreistig- keit, sich in derselben Bittschrift um ein Stipendium für seinen studierenden Sohn zu bewerben! 1707 wurde det: Goldschmied Kralowitz „ wegen ausgestoßener Injurien gegen den Magistrat und sonstiger beharrlicher Unverbesser- lichkeit des Bürgerrechts erledigt und an sein Hauß der übliche Verkhauffs-Zetl angeschlagen". 1710 wurde über den Steuereinnehmer \,Vidersperger und dessen Sohn ,, \-\legen fortwährender Beschimpfungen des Herrn Bürger- meisters und wegen Widersetzlichkeit" die Dienstesentlassung ver- hängt. Auf abergläubische Leute hatte der wahlweise Rat ein scharfes Auge. 1708 wurden drei Schatzgräber aus der Stadt ausgewiesen, die „ohnehin schon früher als schlechte Bürger bekannt gewesen. In Betreff des in diese action verwickelten Schulmeisters und des Studenten soll nach dem Gutachten des kayserl. Stadtrichters ver- fahren werden". 1709 wird „in puncto sortilegii 1') gegen die alhier in Verhaft liegende Susanna Franckin, lediges Dienstmensch", verhandelt. ,,Herr Stadtrichter soll die arrestierte Susanna Franckin vorfordern und derselben den richterlichen Guttachten über : ihr sündlic~ Beginnen mit Ernst und Nachdruck vorhalten, folgents ihr eine Kürchfarth 3 ) auf den Sontagberg 4 ) und daß sie aldort eine reufertige Beicht. und Communion verrichtet, eine Attestation beyzubringen auferlegen". Es ist für die damaligen Verhältnisse recht bezeichnend, daß der 1 ) Angetastet, ~) Kartenlegen, Wahrsagerei. 3 ) Wallfahrt. 4 ) ~ine hoch~elegene Wallfahrtskirch<;: be\ Waidhofen a. d. YbQ$ ,
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