Aus dem bürgerlichen Leben vergangener Tage

28 ~vörden, im übrigen nicht befolgt, mithin zu Überlegen, was weiters zu thuen". Verwunderlich sind die vielen Zwistigkeiten, zu denen die oben erwähnten Zerwürfnisse mit der Miliz bei Feuersbrünsten auch ge- zählt werden müssen, keinesfalls, da zu jenen Zeiten noch eine tiefe Kluft Bürger und Soldaten trennte. ' War doch das letzte Mittel, einen ungeratenen Sohn oder einen eigentumsgefährlichen _oder krakeelsüchtigen Mitbürger loszuwerden, die „Abstellung ad miljtiam". So heißt es im Ratsprotokoll von 1694: ,, Matth. Camerberger soll wegen· Diebstahls zu wohlverdienter Straff seines diesfalls be- gangenen Verbrechens anderen zum Exempl, wiewohlen er mehreres verdient heue, · principaliter in· Ansehung der · Fürbitt des Herrn Prälaten von Garsten, alle Freitag und Samstag mit Wasser und Brot gespeyset, folgents bey künftig eröffneter kayserl. \Nerbung nach scharffen Verweis der kayserl. Militz für einen Soldaten cxtradieret und übergeben werden". Es dürften sich also auch recht bedenkliche Elemente unter den Soldaten befunden haben, die bei guter Gelegenheit ihren alten Groll an den Bürgern kühlten. Rührend ist es dagegen, wenn 173ö eine Mutter beim Magistrate 8 fl 50 kr erlegt, das vVerbegeld, welches einst ihr Sohn, ein Schneidergesell, genommen, damit durch Ver- mittlung des wohlweisen Rates der Sohn vom Militär wieder zurück- gekauft werde. Die Herhaltung der Zucht und öffentlichen Ordnung war auch in jenen fernen Tagen keine leichte Aufgabe und bereitete den Stadt- vätern oft schwere Sorgen. 'Nie dies in verkehrsreichen und gewerbs- fleißigen Städten wohl meist der Fall, waren die Bürger mit einem lebhaften Naturell begabt, · das leicht überschäumte, wenn es auf Hindernisse stieß. Die Unsitte starken Trinkens mag die Leiden- schaften noch angestachelt haben. Daher die häufigen Auflehnungen gegen die Obrigkeit, deren sich mitunter auch Frauen schuldig machten; daher auch die zahlreichen „ Injurienhändel ", in die zu- weilen auch angesehene Bürger vervvickelt waren. Obvvohl im allgemeinen zur Milde geneigt, greifen Bürgermeister und Rat angesichts grober Ausschreitungen zu strengen Strafen. Un- ruhige Bürger werden zu Geldbußen verhalten oder zur Haft in der ,,Bürgerstuben" des .Rathauses verurteilt; Gesellen und „lediges Ge- sindel" werden in die Dienerstuben" oder in die ,,schirnpf1ichc Schergenstuben" gesperrt. Endlich kann auch dem Bürger das Bürger- recht abgesrrochen und sein Haus zwangsweise verkauft werden; als letztes Mittel blieb noch die „ Abstellung ad rnilitiam" übrig.

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